Pfarrer
(v. neulat. parochus), in der katholischen
Kirche der ordnungsmäßig berufene
Priester
(Presbyter),
welcher bei einer
Kirchengemeinde die
Verwaltung des öffentlichen
Gottesdienstes und der
Sakramente zu besorgen und die
Seelsorge
zu führen hat. Der
Bezirk, in welchem ihm diese
Funktionen zukommen, heißt Pfarrei
(Parochie). In der ältesten
Kirche bestand
das
Einkommen der Pfarrer
lediglich in freiwillige
Gaben.
Bald aber wurde es gebräuchlich, daß sie aus dem
sich bildenden
Kirchenamt (s. d.) fixe Einkünfte und nach Ausbreitung der christlichen
Kirche unter heidnischen Völkern auch den
Zehnten (s. d.) bezogen.
Auch für Verachtung der Kasualhandlungen wurde Bezahlung (s.
Stolgebühren) gewöhnlich. Dazu kamen noch von seiten der
Landesherren
Dotationen an
Grundstücken und
Zinsen. Wo diese
Quellen heutzutage nicht mehr zureichen, nimmt man seine
Zuflucht zu dem
System der Kirchensteuern oder zum Zuschuß aus Staatsmitteln.
In den nordamerikanischen
Freistaaten ist das
Einkommen der Pfarrer
meist nur kontraktmäßig auf
eine
Reihe von
Jahren festgesetzt. Der Pfarrer
hatte ursprünglich zu beanspruchen,
daß niemand neben ihm in seiner
Parochie amtliche
Funktionen ausüben durfte.
Später jedoch wurde Ordensgliedern die Befugnis von den
Päpsten zur
Predigt und
Seelsorge erteilt. Die evangelische
Kirche sieht
in dem Pfarrer
nicht den durch bischöfliche
Ordination (s. d.) mit
Machtvollkommenheiten ausgestatteten
Priester (s.
Presbyter),
sondern den minister
Verbi divini; als solcher führt
er den
Namen
Prediger, nach seinen Befugnissen als
Seelsorger wird er
Pastor
(Hirt) genannt. Die
Namen Oberpfarrer
(Pastor primarius),
Diakon,
Prediger etc. besagen nicht eine Verschiedenheit
geistlicher Befähigung, sondern bezeichnen nur einen Unterschied des
Ranges. Auch in der evang.
Kirche, insbesondere in den
großen
Städten, ist der Parochialverband vielfach durchbrochen.