Provinz des ehemaligen Deutschen Reichs, war früher im Besitz der Pfalzgrafen und zerfiel in
die Oberpfalz und Unterpfalz. Die Oberpfalz (bayrische Pfalz, Palatinatus superior, Palatinatus Bavariae), mit dem Titel eines Herzogtums,
hatte 1807 (mit Sulzbach und Cham) einen Flächenraum von 7158 qkm (130 QM.) mit 283,800 Einw.,
gehörte zum Nordgau und bayrischen Kreis, hatte Amberg zur Hauptstadt und bildet jetzt den bayrischen Regierungsbezirk
Oberpfalz und einen Teil von Oberfranken.
Die Unter- (Nieder-) Pfalz (Pfalz am Rhein, Palatinatus inferior, Palatinatus Rheni) gehörte zum kurrheinischen Kreis und lag
auf beiden Seiten des Oberrheins. Von der Pfalz umschlossen waren die Bistümer Worms und Speier. Der Flächeninhalt der Pfalz betrug
gegen 8260 qkm (150 QM.), wovon auf die eigentliche Kurpfalz 4130 qkm
(75 QM.) mit 300,000 Einw. kamen. Die rheinische Pfalz war
durch frühere Teilungen in mehrere Gebiete zerfallen, nämlich: in die eigentliche Kurpfalz, größtenteils auf dem rechten
Rheinufer, zum niederrheinischen Kreis gehörig, mit den Hauptstädten Mannheim und Heidelberg;
das Fürstentum Simmern, auf dem
linken Rheinufer, im oberrheinischen Kreis, mit der Hauptstadt Simmern;
das Herzogtum Zweibrücken, ebenfalls
im oberrheinischen Kreis und auf dem linken Rheinufer, mit der Hauptstadt Zweibrücken;
die Hälfte der Grafschaft Sponheim,
die Fürstentümer Veldenz und Lautern, auf dem linken Rheinufer.
Bei der Auflösung der Kurpfalz 1801 erhielt Frankreich durch
den Lüneviller Frieden alle auf dem linken Rheinufer gelegenen, zur Pfalz gehörigen Landesteile mit einem
Flächenraum von 2423 qkm (44 QM.), und 1802 trat Bayern auch die auf dem rechten Rheinufer befindlichen pfälzischen Gebiete
mit 1707 qkm (31 QM.) und 141,000 Einw. ab. Davon fielen an
das Großherzogtum Baden die Oberämter Bretten, Heidelberg und Ladenburg nebst Mannheim mit
mehr
936 qkm (17 QM.) und 105,000 Einw.;
an Hessen-Darmstadt die Oberämter Lindenfels, Otzberg und Umstadt, im ganzen 220 qkm (4
QM.) mit etwa 9750 Einw.;
an den Fürsten von Leiningen-Dachsburg die Oberämter Boxberg und Mosbach mit 358 qkm (6½ QM.) und
26,500 Einw.;
an Nassau das Amt Kaub.
Die Pariser Friedensschluß von 1814 und 1815 brachten auch die jenseit
des Rheins gelegenen pfälzischen Lande wieder an Deutschland zurück; den größten Teil davon erhielt Bayern, das übrige Hessen-Darmstadt
und Preußen. Der badische Anteil an der Unterpfalz, wozu auch die mediatisierten leiningisch-pfälzischen Oberämter gehören,
ist dem badischen Distrikt Mannheim zugewiesen;
der darmstädtische Teil bildet Bestandteile der Provinz
Starkenburg und Rheinhessen;
der bayrische Anteil bildet den heutigen Regierungsbezirk Pfalz (s. unten);
der preußische Anteil
wurde zur Rheinprovinz geschlagen.
Außer Baden, Bayern, Darmstadt und Preußen besitzt jetzt auch Oldenburg in Birkenfeld einen
Teil der ehemaligen Rheinpfalz. Die neue oder junge Pfalz, das Fürstentum Neuburg, gehört jetzt zu Bayern.
Der jetzige bayrische Regierungsbezirk Pfalz (Rheinpfalz, Rheinbayern, s. Karte »Bayern«) liegt auf dem linken Ufer des Rheins, getrennt
vom größern Teil Bayerns, grenzt im W. an die preußische Rheinprovinz, im S. an die deutschen Bezirke Unterelsaß und Lothringen,
im O. an Baden, von welchem es durch den Rhein geschieden ist, im N. an Rheinhessen und umfaßt 5928 qkm
(107,66 QM.) mit (1885) 696,375 Einw.
(darunter ca. 372,000 Evangelische, 295,000 Katholiken und 13,000 Juden).
Der kleinere östliche Teil ist eben, steigt aber weiter nach W. in lieblicher Hügellandschaft nach dem Hardtgebirge (s. d.)
empor, welches den größern westlichen Teil des Landes ausfüllt. Den höchsten Punkt erreicht die Pfalz im
Donnersberg (s. d.), 691 m. Hauptfluß ist der die
Ostgrenze des Landes bildende Rhein, welchem vom Hardtgebirge eine große Anzahl meist wasserreicher Bäche sämtlich in östlicher
Richtung zueilen. Auch die andern Flüsse des Landes gehören dem Flußgebiet des Rheins an und werden diesem
entweder durch die Nahe (im NW.) oder durch die Saar (im W.) in der Mosel zugeführt.
Die Pfalz ist einer der fruchtbarsten Regierungsbezirke Bayerns. Der Ackerbau liefert reichen Ertrag, besonders in Weizen, Roggen
und Spelz. Bedeutend ist auch der Anbau von Tabak, Hanf, Flachs, Ölgewächsen, Gemüsen, Obst etc.; nicht minder
wichtig ist der Weinbau (s. Pfälzer Weine). Die Viehzucht blüht besonders im westlichen Teil des Landes, das Mineralreich
liefert Eisen und Steinkohlen. Die Industrie ist bedeutend in Fabrikation von Zigarren, Steingut, Farben, Papier, Leder, Woll- und
Schuhwaren, Maschinen etc.; auch Eisengießerei und Bierbrauerei sind nennenswert.
Der Handel ist sehr lebhaft in Wein und Tabak. Der Regierungsbezirk besteht aus den 13 Bezirksämtern Bergzabern,
Frankenthal, Germersheim, Homburg, Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel, Landau, Ludwigshafen a. Rh., Neustadt a. H., Pirmasens,
Speier, Zweibrücken und hat Speier zur Hauptstadt.
Vgl. Riehl, Die Pfälzer (Stuttg. 1858);
A. Becker, Die Pfalz und die Pfälzer
(Leipz. 1858);
Näher, Die Burgen der rheinischen Pfalz (Neustadt a. H. 1887).
Geschichte. Die Begründung der Pfalz.
Die Pfalz am Rhein ward seit dem 3. Jahrh. von den Alemannen besetzt, kam 496 unter fränkische Herrschaft und wurde bald von
fränkischen Einwanderern bevölkert. Sie bestand vornehmlich aus rheinfränkischen Gauen: dem Kreichgau (Diözese Speier),
Gardachgau (Diözese Worms), Lobdengau (zwischen Rhein und Elsenz), Teilen des Maingaues, dem Speiergau, Wormsgau, Nahgau und
Teilen des Einrich- und Trachgaues (z. B. Kaub und Bacharach). An der Spitze der einzelnen Gaue standen in der Karolingerzeit
Grafen; doch entstand im pfälzischen Gebiet eine Reihe berühmter Königspfalzen zu Ingelheim, Kreuznach,
Worms, Speier, Selz etc. König Friedrich I. verlieh 1155 seinem Bruder Konrad, der 1147 die rheinfränkischen Lande geerbt hatte,
die Pfalzgrafenwürde zu Aachen, ein Amt, das im 10. Jahrh. entstanden zu sein scheint und allmählich mit Grundbesitz, wie
Bacharach und Umgebung, und einzelnen Hoheitsrechte, wie der Vogtei über das Erzstift Trier und über Jülich,
ausgestattet ward.
Konrads Hauptsitz war die Burg auf dem Jettenbühel bei Heidelberg. Ihm folgte 1195 sein Schwiegersohn Heinrich der Welfe, Heinrichs des Löwen
Sohn, und nach dessen Abdankung 1211 dessen Sohn Heinrich der jüngere. Als dieser 1214 kinderlos starb,
verlieh König Friedrich II. die Pfalz nebst der pfalzgräflichen Würde an Ludwig von Bayern, aus dem Haus Wittelsbach, der auch
die Erbgüter der bisherigen Pfalzgrafen seinem Geschlecht erwarb, indem er seinen Sohn Otto mit Agnes, einer Tochter Heinrichs des
ältern, vermählte. Es folgten: Otto I., der Erlauchte (1228-53), Ludwig II. bis 1294, Rudolf I. bis 1319 und
Kaiser Ludwig, der schon vorher Mitregent war, bis 1329. Dieser trat im Vertrag zu Pavia die an seine Neffen Rudolf
und Ruprecht, Söhne Rudolfs I., ab. Die Kurwürde sollte zwischen Pfalz und Bayern wechseln.
Nach Rudolfs II. Tod 1353 ward Ruprecht I. Alleinherrscher bis 1390. Er verkaufte 1355 einen Teil der Oberpfalz
an Kaiser Karl IV., welcher dafür der Rheinpfalz die Kurwürde allein zusprach, und kaufte 1385 Zweibrücken, Hornbach und Bergzabern.
Besonders verdient machte er sich 1386 durch Gründung der Universität Heidelberg. Sein Neffe Ruprecht II.,
des 1327 verstorbenen Adolf Sohn, folgte 1390. Er ließ sich vom König Wenzel einen Teil der verlornen Oberpfalz zurückerstatten
und verordnete 1395 in der sogen. Rupertinischen Konstitution, daß die Pfalz stets ungeteilt dem ältesten Sohn zufallen sollte.
Sein Sohn und Nachfolger Ruprecht III. (seit 1398) wurde 1400 zum deutschen König gewählt. Er eroberte
den Rest der Oberpfalz, erwarb einen Teil der Grafschaft Sponheim und die Grafschaft Kirchberg am Hunsrück und erweiterte das
Heidelberger Schloß durch den Ruprechtsbau. Nach seinem Tod (1410) teilten sich seine vier Söhne in die väterlichen Lande und
gründeten vier Linien, jedoch so, daß beim Erlöschen der ersten Linie deren Lande ungeteilt an die zweite
u. f. f. fallen sollten,
damit alle pfälzischen Länder einst wieder vereinigt würden. Der älteste Sohn, Ludwig III., erhielt die Kur- und Rheinpfalz
nebst Amberg und Nabburg in der Oberpfalz, Johann die Oberpfalz, Stephan Zweibrücken und Simmern, Otto Mosbach.
Die Kurpfalz.
Die Kurlinie (Heidelberger Linie) bestand unter Ludwigs III. Nachkommen bis 1559. Es herrschten Ludwig III., der Beschützer
des Konstanzer Konzils, bis 1436; Ludwig IV. bis 1449; Friedrich der Siegreiche, der infolge glücklicher Kriege gegen Lützelstein,
Mainz, Württemberg und Baden umfangreiche Landstriche an der Nahe, an der Bergstraße und im Elsaß erwarb,
bis 1476. Dieser ordnete die
mehr
Verwaltung der Pfalz, indem er an die Spitze jedes der 18 Ämter Vögte stellte, stiftete 1472 das Hofgericht und hielt ein zahlreiches
Heer. Unter der Regierung seines Neffen Philipp des Aufrichtigen (1476-1508) hatte die Pfalz viel durch den bayrisch-pfälzischen
Erbfolgekrieg zu leiden, den Philipp gegen Albrecht von Bayern-München 1503 zu gunsten seines Sohns Ruprecht
begann, dem sein Schwiegervater Georg von Bayern-Landshut (gest. 1503) das Herzogtum Niederbayern vererbt hatte.
Doch ward auf dem Konstanzer Reichstag 1507 nur das Herzogtum Neuburg den Söhnen des inzwischen verstorbenen Ruprecht zugesprochen.
Unter Ludwig V. (1508-44) fand die Reformation Eingang in die Pfalz, obgleich er selbst katholisch blieb.
Ihm folgte statt seines Sohns Otto Heinrich 1544, dem Testament Philipps gemäß, sein Bruder Friedrich II. Derselbe duldete die
Ausbreitung der Reformation in der Pfalz, nahm aber aus Rücksicht auf den Kaiser das Interim an. Nach seinem kinderlosen Tod ward
Otto Heinrich der Großmütige Kurfürst. Derselbe verbesserte die Universität Heidelberg nach Melanchthons
Plan und bereicherte die dortige Bibliothek mit vielen Handschriften. Ein schönes Denkmal seines Kunstsinns ist der prachtvolle
Otto-Heinrichsbau im Heidelberger Schloß. Mit ihm starb 1559 die alte Kurlinie oder Heidelberger Linie aus.
Ihre Lande und die Kur fielen darauf an die Simmernsche Linie (s. unten), deren Haupt damals Friedrich III.,
der Fromme, war. Derselbe entschied sich unter dem damaligen konfessionen Hader für die Calvinische Lehre, die er auf jede
Weise, unter anderm durch Besetzung der Fakultät zu Heidelberg mit reformierten Lehrern, begünstigte. Ihm folgte 1576 sein
Sohn Ludwig VI., der sich wieder zur lutherischen Lehre bekannte und viele reformierte Beamte, Prediger
und Schullehrer aus der Rheinpfalz vertrieb. Er starb 1583 und hinterließ die Pfalz seinem neunjährigen Sohn Friedrich.
IV. Ludwigs Bruder, der Pfalzgraf Johann Kasimir von Pfalz-Lautern, bemächtigte sich der Regierung als Kurverweser und Vormund Friedrichs
IV. und führte die Calvinische Lehre im Land wieder ein. Als Johann Kasimir 1592 starb, fiel das Fürstentum
Pfalz-Lautern an die Kurpfalz zurück. Auch Friedrich IV. begünstigte die reformierte Lehre, was in der Oberpfalz offenen Aufruhr
hervorrief. Er war der vorzüglichste Beförderer der evangelischen Union (1608), starb aber schon 1610. Ihm folgte sein Sohn
Friedrich V., der sich 1619 verleiten ließ, die von den Böhmen ihm angetragene Krone anzunehmen, und darüber
seine Lande und die Kurwürde verlor, die von Kaiser Ferdinand II. 1623 seinem Vetter, dem Herzog Maximilian von Bayern, übertragen
wurden. Der spanische Feldherr Spinola drang mit einem Heer in die Kurpfalz ein und eroberte sie größtenteils. Das Land
litt unsäglich, und Mansfelds Siege und die Anstrengungen der übrigen Verbündeten Friedrichs, die Pfalz von den Feinden zu befreien,
vermehrten nur noch das Elend des Landes. Tilly eroberte und plünderte 1622 Heidelberg. Die Pfalz aber wurde bis zum Westfälischen
Frieden als erobertes Land behandelt. Dann erst erhielt Friedrichs V. (gest. 1632) Sohn Karl Ludwig die Kurpfalz
zurück, auch gab man ihm eine neue, die achte, Kurstelle nebst dem Erzschatzmeisteramt; die Oberpfalz aber, der Rang, den
ehemals die Pfalz im kurfürstlichen Kollegium gehabt, und das Erztruchseßamt blieben bei Bayern.
Doch wurde festgesetzt, daß diese Länder und Würden, wenn der bayrische Mannesstamm erlöschen würde,
an die Pfalz zurückfallen sollten.
In den Kriegen des Kaisers und Reichs gegen Frankreich 1673-79 wollte letzteres den Kurfürsten
zwingen, sich mit ihm zu verbünden, und auf seine Weigerung verwüstete ein französisches Heer die Pfalz. Nach dem Frieden zu
Nimwegen aber drang Frankreich dem Kurfürsten noch eine Kriegssteuer von 150,000 Guld. ab und zog durch die
Reunionskammern beträchtliche Gebiete der Pfalz ein. Karl Ludwig starb 1680 und hatte seinen Sohn Karl zum Nachfolger.
Da mit diesem 1685 die Linie Simmern erlosch, so fielen die Kur und die dazu gehörigen Lande an Zweibrücken-Neuburg und zwar
an den Pfalzgrafen Philipp Wilhelm, welcher bereits Jülich und Berg besaß (s. unten). Ludwig XIV. von Frankreich
erhob Anspruch auf die Allodialverlassenschaft des Kurfürsten Karl Ludwig, da dessen Tochter Charlotte Elisabeth an den Herzog
von Orléans vermählt war, und überzog 1688 die Pfalz mit Krieg. Zahlreiche Städte wurden in Schutthaufen verwandelt, das kurfürstliche
Schloß zu Heidelberg verbrannt und das Land verheert.
Kurfürst Philipp Wilhelm starb 1690 als Flüchtling in Wien und hinterließ als Nachfolger seinen Sohn Johann Wilhelm. Das Kriegselend
der Kurpfalz dauerte bis zum Ryswyker Frieden 1697 fort; an die Herzogin von Orléans oder vielmehr an Ludwig XIV. mußten 300,000
Thaler für seine Ansprüche gezahlt werden. Im Ryswyker Frieden hatte Frankreich zur Bedingung gemacht, daß
in der Pfalz die Änderungen des öffentlichen Kultus in Geltung bleiben sollten, die während der Jahre seines Besitzes eingeführt
worden waren.
Obgleich man auf einen Katholiken zwei Lutheraner und drei Reformierte rechnete, so wollte doch die Regierung des
katholischen Kurfürsten die katholische Kirche zur herrschenden erheben, und die Protestanten erlitten große Bedrückungen,
bis es auf Verwendung Braunschweig und Preußens 1705 zu einem Vertrag kam, in welchem den Protestanten die Wählbarkeit zu öffentlichen
Ämtern und den Reformierten 5/7 aller Kirchen in der Pfalz, den Lutherischen aber alle, die sie seit 1624 innegehabt
hatten, zugesichert wurden. Auf Johann Wilhelm folgte 1716 sein jüngerer Bruder, Karl Philipp, der den glänzenden Hofstaat seines
Vorgängers abschaffte und die Finanzen der Pfalz ordnete. Aber gleich nach seinem Regierungsantritt begann auf Antrieb der Jesuiten
die Verfolgung der Protestanten aufs neue, und als dieselben in Heidelberg die dortige Hauptkirche den
Katholiken nicht allein überlassen wollten, verlegte er 1720 seinen Hof nach Mannheim.
Da Karl Philipp ohne männliche Erben starb, so fiel die Kur an die Pfalz-Sulzbachische Linie, und es gingen an deren
Haupt Karl Theodor nun alle kurpfälzischen, jülichschen und bernischen Lande über. Unter diesem hochgebildeten,
wenngleich verschwenderischen Fürsten blühten in der Pfalz, wie nie zuvor, Wissenschaften und Künste, Handel, Gewerbe und Ackerbau.
Als 1777 mit dem Kurfürsten Maximilian III. Joseph auch der bayrische Mannesstamm erlosch, wurden die bayrischen Lande mit den
pfälzischen vereinigt, bis auf das Innviertel (2202 qkm), das an Österreich fiel. Kurpfalz trat, wie
im Westfälischen Frieden bestimmt worden war, wieder in seine alte Kurstelle, die fünfte im kurfürstlichen Kollegium, und
in sein altes Erztruchseßamt ein, wofür es das Erzschatzmeisteramt an Hannover abtrat. Im französischen Revolutionskrieg
besetzten die Franzosen den Teil der Pfalz auf der linken Rheinseite; auch der auf der rechten Rheinseite
gelegene Teil der litt sehr
mehr
durch den Krieg. Da mit Karl Theodor 1799 die Sulzbachische Linie erlosch, fielen die pfälzischen Lande mit Bayern an die letzte
noch übriggebliebene Linie, Zweibrücken-Birkenfeld. Das Haupt derselben, Maximilian Joseph, seit 1795 Pfalzgraf von Zweibrücken-Birkenfeld
und nun 1799 Kurfürst von Bayern und der Pfalz, mußte infolge des Lüneviller Friedens 1802 den auf der linken
Rheinseite gelegenen Teil der an Frankreich abtreten. Auf dem Wiener Kongreß erhielt der König von Bayern den linksrheinischen
Teil der Pfalz von Frankreich zurück;
den rechtsrheinischen mit Mannheim und Heidelberg behielt Baden;
allerdings bedang sich Bayern
in einem Vertrag mit Österreich dessen Rückfall aus für den Fall des Erlöschens des direkten Mannesstamms
der badischen Herzogsfamilie;
indes mußte es 1830, als dies eintrat, darauf verzichten, da die Mächte den Markgrafen von
Hochberg die Erbfolge in ganz Baden 1818 zugesichert hatten (s. Baden, S. 237).
Die pfälzischen Linien.
Die Oberpfälzische Linie wurde, wie erwähnt, von Ruprechts zweitem Sohn, Johann, gestiftet, nach dessen
Tod 1443 die Oberpfalz infolge der großväterlichen Verordnung nicht an seinen Sohn Christoph kam, welcher inzwischen (1439)
König von Dänemark geworden war, sondern an Kurpfalz zurückfiel. Ruprechts dritter Sohn, Stephan, wurde Stifter der Zweibrücken-Simmernschen
Linie und brachte durch Heirat die Grafschaft Veldenz sowie zwei Fünftel der vordern und die Hälfte der
hintern Grafschaft Sponheim an sich. Er starb 1459, und nun zerfielen die Lande der Zweibrücken-Simmernschen Linie in zwei Äste,
den eigentlichen Simmernschen und den Zweibrückischen Stamm.
Den eigentlichen Simmernschen Stamm stiftete Stephans ältester Sohn, Friedrich. Dessen dritter Nachfolger (seit 1557), Friedrich
der Fromme, erbte von Otto Heinrich dem Großmütigen 1559 als Friedrich III. die Kurpfalz (s. oben). Er trat
bei Übernahme der Regierung der Kurpfalz Simmern an seinen Bruder Georg ab, und dies blieb bis 1674 im Besitz jüngerer Söhne.
Den Zweibrückischen Stamm gründete 1459 Stephans zweiter Sohn, Ludwig der Schwarze, dessen Enkel Ludwig
und Ruprecht 1514 wiederum teilten.
Der Stifter der eigentlichen Zweibrückischen Linie war Ludwig II., der in seinem Fürstentum das lutherische Bekenntnis einführte
und 1532 starb. Sein Sohn und Nachfolger Wolfgang erhielt 1557 vom Kurfürsten Otto Heinrich das Herzogtum Neuburg und Sulzbach.
Bei seinem Ableben 1569 wurde die Neuburger Linie von seinem ältesten Sohn, Philipp Ludwig, gestiftet. Nach
dessen Tod (1614) führte der ältere Sohn, Wolfgang Wilhelm, die Neuburger Linie fort. Als 1609 der jülich-klevische Fürstenstamm
erlosch, erhob jener Prinz, da seine Mutter eine Prinzessin dieses Hauses war, Ansprüche auf die Erbfolge in diesen Ländern.
Um die Unterstützung des Herzogs Maximilian von Bayern und der Liga zur Durchführung seines Erbrechts zu
erhalten, trat er 1614 noch bei Lebzeiten seines Vaters zur katholischen Kirche über. 1614 wurde ein Vergleich geschlossen
und 1666 bestätigt, nach welchem Brandenburg Kleve, die Grafschaft Mark und Ravensberg, Pfalz-Neuburg aber Jülich und Berg erhielt.
Wolfgang Wilhelms Sohn Philipp Wilhelm folgte dem Kurfürsten Karl, als dieser 1685 starb, auch in den Kurlanden
nach (s. oben). Die Linie Pfalz-Neuburg erlosch 1742. August, der zweite Sohn des Pfalzgrafen Philipp Ludwig, stiftete 1614 die Pfalz-Sulzbachische
Linie, die unter seinem Sohn Christian August 1655 ebenfalls katholisch ward
und unter Karl Theodor 1742 die Pfalz sowie 1777 Bayern
erbte und 1799 erlosch. Die jüngere Zweibrückische Linie wurde 1569 von Wolfgangs zweitem Sohn, Johann I., gestiftet, der 1594 drei
Söhne hinterließ, die wieder drei Linien bildeten.
Der älteste, Johann II., führte die jüngere Zweibrückische Linie fort. Dieselbe erlosch 1661 mit seinem Sohn Friedrich,
und ihr Land fiel an den Landsbergischen Zweig, der von Johanns I. zweitem Sohn, Friedrich Kasimir, begründet
war, aber schon 1681 mit dessen Sohn Friedrich Ludwig ausstarb. Zweibrücken und Landsberg fielen nun an die von Johanns I. drittem
Sohn, Johann Kasimir, gestiftete Kleeburgische (schwedische) Linie. Dieser, ein Schwiegersohn des schwedischen Königs Karl
IX., hinterließ 1652 als Nachfolger seinen Sohn Karl Gustav, der nach Christinens Abdankung 1654 als Karl X. König von Schweden
wurde und sein deutsches Gebiet seinem jüngern Bruder, Adolf Johann, überließ.
Adolf Johann erbte 1681 auch Zweibrücken nach dem Aussterben der ältern Linie und starb 1689. Mit seinem Sohn und
Nachfolger Gustav Samuel Leopold erlosch 1731 die Linie Zweibrücken, und ihr Gebiet fiel nun an Pfalz-Birkenfeld. Die von Wolfgangs
drittem Sohn, Otto Heinrich, 1569 gestiftete Sulzbachische Linie sollte nur mediat sein und zu Neuburg gehören, erlosch aber
schon 1604 mit Otto Heinrich. Die Birkenfeldsche Linie wurde von Wolfgangs jüngstem Sohn, Karl I., gestiftet.
Einem seiner Nachfolger, Christian III. (seit 1717), fiel nach dem Aussterben der vorigen Linien 1731 Zweibrücken zu, worauf
die Linie den Namen. Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld annahm. Sein Sohn Christian IV. trat 1758 zur katholischen Kirche über und starb 1775. Ihn
beerbte sein Neffe Karl II. August Christian und diesen 1795 sein Bruder Maximilian Joseph. Dieser vereinigte 1799 nach
Karl Theodors Tode das ganze Erbe des Wittelsbacher Stammes, Pfalz und Bayern, und ward 1806 König von Bayern.
Einen Seitenzweig dieser Linie bildete das Herzogtum Bischweiler, dessen erster Pfalzgraf Christian I., Karls jüngster Sohn,
war; 1671 erbte Christian II. Birkenfeld und schloß 1717 die Seitenlinie Bischweiler. Sein Bruder Johann Karl,
der erst Gelnhausen erbte, setzte die Linie Birkenfeld fort, welche jetzt noch blüht, und deren Haupt Herzog Maximilian von Bayern,
Vater der Kaiserin von Österreich, der Königin von Neapel etc. ist. Die Veldenzer Linie gründete 1514 Alexanders zweiter Sohn,
Ruprecht, der jedoch Veldenz nicht reichsunmittelbar, sondern als Apanage von seinem Bruder besaß.
Dessen Enkel Georg Gustav starb 1634 (sein Bruder Georg Johann II. stiftete die Nebenlinie Pfalz-Lützelstein, die aber bereits 1654 mit
ihm selbst wieder ausstarb), und mit dem Tod Georgs, des Sohns von Gustav, erlosch 1684 die Veldenzer Linie. Ruprechts
III. vierter Sohn, Otto, stiftete 1410 die Mosbach er Linie und erhielt Sinzheim und Mosbach, an welch letzterm Ort er residierte.
Aber schon mit seinem Sohn Otto II. erlosch 1499 diese Linie wieder.
Vgl. Häusser, Geschichte der rheinischen Pfalz (Heidelb.
1845, 2 Bde.);
Nebenius, Geschichte der Pfalz (das. 1874);
»Regesten der Pfalzgrafen am Rhein« (Innsbr. 1887 ff.);
Gümbel, Geschichte der protestantischen Kirche der Pfalz (Kaisersl. 1885).
(Kt. St. Gallen,
Bez. und Gem. Tablat).
675 m. So heisst das mitten in der Stadt St. Gallen gelegene und rings von der Gemeinde St. Gallen
umgebene ehemalige Gebiet des Klosters St. Gallen
mit der Klosterkirche und den übrigen Klosterbauten, dem St. Galler Regierungsgebäude,
dem Untersuchungsgefängnis, Zeughaus, alten Theater, einem Primarschulhaus und einer Kapelle. Kantonsarchiv.
Sitz des Bischofes von St. Gallen,
der Chorherren und der kirchlichen Zentralverwaltung des Bistums. Kathol. Gymnasium, kathol. Realschule
und kathol. höhere Töchterschule. Im Kloster die berühmte Klosterbibliothek. 10 Häuser, 136 kathol. Ew. Vom latein. palatium
= Palast herzuleiten.