barbarische Todesstrafe des Mittelalters, darin bestehend, daß man dem Verbrecher, nachdem
über seinem Körper ein Erdhügel aufgeworfen worden war, einen spitzen Pfahl durch den Leib trieb. Am häufigsten ward die
Strafe bei Kindesmörderinnen angewandt, bis Karl V. in der peinlichen Gerichtsordnung statt dessen das Ertränken einführte.
In einigen halbbarbarischen Ländern ist das eine noch heute übliche Todesstrafe. Der Verbrecher wird
auf einen in die Erde gegrabenen langen, spitzigen Pfahl gesetzt; dieser dringt unweit des Afters in den Körper und kommt, wenn
der Scharfrichter geschickt verfährt, oben bei der Schulter wieder heraus.
eine der grausamsten Strafen des Mittelalters für Notzüchter, Hexen und Kindesmörder. Dem Verbrecher wurde
ein dürrer, eichener, spitzer Pfahl durch das Herz getrieben. Die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls Ⅴ.
ließ das Lebendigbegraben und Pfählen noch zu, aber nur insofern, als das Verbrechen um sich greifen würde. Gegen Ende des 16. Jahrh.
nahm auch das Pfählen ein Ende. Im Orient war diese Strafe dem byzant. und mohammed. Rechte nicht bekannt, wurde aber von einzelnen
Tyrannen durch das Aufspießen auf spitze Pfähle angewendet.