Personalma
trikel,
s. Adelsmatrikel.
Personalmatrikel
3 Wörter, 36 Zeichen
Personalmatrikel,
s. Adelsmatrikel.
in Bayern, [* 3] Württemberg [* 4] und Österreich [* 5] amtliche, von besondern Behörden geführte Register, in welche sich alle adligen Geschlechter eines Landes eintragen zu lassen verpflichtet sind. Nur die immatrikulierten Geschlechter werden amtlich als adlig anerkannt. In Bayern ist die Adelsmatrikel durch Edikt vom eingeführt und zwar nur eine Personalmatrikel, welche alljährlich nach den erfolgten genealogischen Veränderungen ergänzt wird und nach den in Bayern bestehenden Rangverhältnissen in fünf Klassen eingeteilt ist.
Die württembergische Adelsmatrikel ist angeordnet durch königliches Dekret vom Sie zerfällt in eine Personal- und Realmatrikel. In ersterer werden unter acht verschiedenen Rubriken die persönlichen Verhältnisse eingetragen. In der Realmatrikel sind nur solche Besitzungen, auf denen ehemals eine Reichs- oder Kreistagsstimme ruhte, und Rittergüter enthalten, welche unter neun Rubriken beschrieben sind. In Preußen [* 6] war eine ähnliche Einrichtung geplant, sie ist aber bis jetzt nicht zur Ausführung gekommen.