Peremtōrisch
s. v. w. entscheidend, unaufschiebbar, namentlich im Rechtswesen, im Gegensatz zu dilatorisch, von Fristen und Einreden gebraucht;
daher peremtorische
Ladung (peremtorischer
Termin), eine
Vorladung, deren Nichtbefolgung mit einem Rechtsnachteil
verbunden ist, insbesondere mit dem Ausschluß derjenigen
Handlung, welche in dem
Termin vorgenommen werden soll.