Per Adresse
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Per
Adresse
(franz.), die Aufschrift irgend einer Sendung, vornehmlich eines Briefs, bezeichnet die Person dessen, für welchen
dieselbe bestimmt ist (Adressat). Im politischen Sinn heißt Adresse
eine Zuschrift, worin Bitten, Beschwerden, Vorstellungen und
sonstige Kundgebungen enthalten sein können, welche vorzugsweise dazu bestimmt sind, gewisse Gesinnungen,
Grundsätze und Ansichten in ostensibler Weise auszusprechen. Dem Konstitutionalismus war es vorbehalten, das Adreßwesen auszubilden,
und so hat es denn gegenwärtig in allen Kulturstaaten eine hohe öffentliche Bedeutung erlangt.
Derartige Adressen
werden von Versammlungen, Korporationen und namentlich von parlamentarischen Körperschaften an die Staatsregierung
oder an eine bestimmte Behörde oder an ein sonstiges öffentliches Organ gerichtet. Auch pflegen die Wähler
nicht selten in ein er Adresse
ihrem Abgeordneten ein Vertrauens- oder Mißtrauensvotum zu erteilen. Die Adresse
ist nichts als ein Ausdruck
der Beistimmung, der Billigung oder Mißbilligung, des Danks und unterscheidet sich dadurch von der Petition, welche direkt
etwas fordert. In manchen Verfassungsurkunden ist den Ständen der Regierung gegenüber das Adreßrecht ausdrücklich eingeräumt.
Die Verfassung des Deutschen Reichs enthält eine solche Bestimmung nicht, doch wird das Adreßrecht thatsächlich vom Reichstag
ausgeübt. Nach der Geschäftsordnung desselben (§§ 67 f.) wird der Antrag, eine Adresse
an den Kaiser zu richten,
wie ein andrer Antrag behandelt. Beschließt der Reichstag, die Vorberatung des vorgelegten Adreßentwurfs einer Kommission
zu überweisen, so wird diese aus dem Präsidenten und bei dessen etwaniger Verhinderung dem Vizepräsidenten des Reichstags
als Vorsitzendem und 21 von den Abteilungen des Reichstags zu wählenden Mitgliedern gebildet.
Liegt ein Entwurf zu einer Adresse
nicht vor, so ist dieser von einer in gleicher Weise zusammenzusetzenden
Kommission auszuarbeiten und dem Reichstag zu unterbreiten. Soll die Adresse
durch eine Deputation überreicht werden, so bestimmt
der Reichstag auf Vorschlag des Präsidenten die Zahl der Mitglieder, welch letztere alsdann durch das Los gewählt werden. Der
Präsident ist jedesmal Mitglied und alleiniger Wortführer der Adreßdeputation. Der Erlaß einer Adresse
ist
im parlamentarischen Leben namentlich zum Zweck der Beantwortung einer Thronrede gebräuchlich. - Adressieren, etwas an jemand
richten, überschreiben, hinweisen, empfehlen.