Pensionär
(franz., spr. pangss-), jemand, der einen
Ruhe- oder Gnadengehalt bezieht (s.
Pension); dann Kostgänger.
In
Holland hieß ehedem in den großen und stimmberechtigten
Städten der
Syndikus wegen des
Gehalts, den er
bezog, Pensionär
(pensionarius, advocatus civitatis). Er stand dem
Magistrat der Stadt mit seinem
Rat zur Seite, erschien daher entweder
regelmäßig oder auf besondere Einladung in dessen Versammlungen, führte hier das
Protokoll, hielt in manchen
Städten statt
des
Bürgermeister den
Vortrag und sammelte die
Stimmen, ohne selbst stimmberechtigt zu sein. In demselben
Verhältnis wie diese Pensionäre
zu den
Städten, stand der Groß- oder
Ratspensionär, Pensionär
von
Holland (advocatus generalis),
der oberste Beamte des
Landes, zu den
Staaten von
Holland (s.
Ratspensionär).