Peinliche
Befragung
(peinliche
Frage), s. v. w.
Spezialinquisition (s.
Strafprozeß);
dann die beim hochnotpeinlichen
Halsgericht zum letztenmal wiederholte
Frage an den Verbrecher, ob er sein
Verbrechen noch jetzt zugestehe,
nach deren Bejahung der
Stab
[* 2] gebrochen, das sogen.
Zetergeschrei eröffnet und zur
Vollstreckung der
Strafe selbst geschritten
ward;
auch s. v. w. Tortur.