Patrōnus,
bei den Römern der Schutzherr der Klienten (s. Klientel), der Herr der Kolonen (s. Kolonat) und der, welcher einen Sklaven freigelassen hatte, im Verhältnis zu dem Freigelassenen (libertus). Der Freigelassene ist dem Patronus Ehrerbietung schuldig, dem verarmten Patronus Unterhalt. Außerdem wurden bei der Freilassung Dienste (operae officiales), wie sie zum geselligen Luxus vornehmer Römer gehörten, eidlich versprochen. Der Freigelassene konnte für freiwillig geleistete Dienste keine Bezahlung fordern. In den Nachlaß des Freigelassenen hatte der Patronus ein Erbrecht. Heute bezeichnet man als Patronus den Inhaber eines Kirchenpatronats (s. d.).