Patricĭer
heißen nach der herrschenden
Auffassung
Th. Mommsens
(«Röm. Forschungen», Bd. 1, Berl.
1864) für die Zeit der ersten röm. Könige sämtliche freigeborene wirkliche
Bürger
Roms, die im Gegensatz zu den schutzpflichtigen
Klienten die Vollbürger, das
Volk, den
Populus, bilden und nach ihrer Herkunft in drei
Tribus, innerhalb dieser
aber in Kurien zerfallen, denen wieder die einzelnen Geschlechter, Gentes, zugeteilt sind. Nach anderer Meinung sind die
Patricier
nur die die 100 Gentes vertretenden 100 Senatoren des
Romulus und deren Nachkommen und nur ein
Teil der Vollbürgerschaft.
Jedenfalls hängt der
Name mit patres
(Väter) zusammen, das hier aber wohl nicht in dem
Sinne von Familienvorständen
(patres familias), sondern eben in dem
Sinne von Senatoren («Alten») gefaßt werden muß. Der
Titel patres geht von den patricischen
Senatoren später auch auf sämtliche Senatsmitglieder über. Das patricische
Volk versammelte sich in den Comitia curiata
(s.
Komitien), hatte
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