Patriarch
(griech., »Altvater, Erzvater«),
Name der Familienhäupter des Urgeschlechts u. der Stammväter des israelitischen
Volkes bis auf die zwölf
Söhne
Jakobs. Nachdem schon die Vorsteher der jüdischen Synedrien in
Tiberias
und in
Babylon den Ehrennamen angenommen hatten, ging er auch in die
christliche Kirche über, wo ihn zuerst alle
Bischöfe,
seit dem 5. Jahrh. vorzugsweise die
Bischöfe von
Konstantinopel,
[* 2]
Alexandria,
Antiochia und
Jerusalem
[* 3] führten. Während die drei
Letztgenannte nur das
Recht beanspruchten, die
Bischöfe ihrer
Diözesen zu
Synoden zusammenzuberufen und
in höherer
Instanz über den
Metropoliten Klagesachen zu entscheiden, stritten
Konstantinopel und
Rom
[* 4] um eine die Gesamtkirche
beherrschende
Stellung (s.
Primat). Außerdem führten auch die
Erzbischöfe von
Venedig,
[* 5]
Aquileja und
Lissabon
[* 6] den Patriarch
entitel.
Eignen Patriarchen
gehorchen die
Kirchen der Armenier, Abessinier,
Jakobiten und
Maroniten. Über den jetzigen
Patriarchen
von
Konstantinopel s.
Griechische Kirche; über das ehemalige
Patriarchat von
Moskau
[* 7] s.
Russische Kirche.
[* 8]