Passiva
,
s. Aktiva.
Passiva
3 Wörter, 20 Zeichen
Passiva,
s. Aktiva.
(lat., Aktiven), die positiven Bestandteile eines Vermögens im Gegensatz zu den Passiva
, den Schulden, durch deren
Abzug sich die Bilanz, der wirkliche Vermögensbestand, ergibt; also Grundstücke, Mobilien, Waren, bares Geld, außenstehende
Forderungen, welch letztere vorzugsweise mit gemeint sind, wenn jemand ein Geschäft »mit allen Aktiven«
übernimmt. Das Verzeichnis der Aktiva und Passiva
, welches nach dem deutschen Handelsgesetzbuch jeder Kaufmann alljährlich aufzustellen
verpflichtet ist, heißt Inventar. Werden in einer Vermögensmasse die von den Passiva
überwogen, so befindet sich dieselbe
im Zustand der Insuffizienz oder Insolvenz; das zum Zweck der Einleitung des Konkurses solchenfalls aufzunehmende
Verzeichnis wird Status genannt.
Nr. | Ergebnis | Aktiva |
---|---|---|
1 | ****** | Ak|ti|va, Aktiven [schweiz. ak…] <Pl.> [subst. Neutr. Pl. von lat. activus, ↑ →aktiv]: auf ... |