Pasquill
(ital. Pasquillo
,
Schmähschrift,
Schandschrift, lat. Libellus famosus, franz.
Pasquinade), eine
Beleidigung, welche schriftlich oder durch sonstige bleibende Zeichen, z. B. durch
Bilder, öffentlich verbreitet
wird; Pasquillant
, der Verfasser und Verbreiter eines Pasquills. Der
Ausdruck Pasquill
, ursprünglich mehr eine beißende
Satire
als eine wirkliche Ehrverletzung bezeichnend, rührt von
Pasquino (s. d.), dem
Namen einer verstümmelten antiken
Statue in
Rom,
[* 2] her, an welche man, ebenso wie an den sogen.
Marforio (s. d.), satirische
Schriften anzuheften pflegte.
Pasquino und
Marforio wurden dadurch in dem römischen Volksleben zu komischen
Figuren, welche sich in satirischer
Weise miteinander
unterhalten, und so wurde der
Ausdruck Pasquill
(wahrscheinlich aus pasquinolo) oder
Pasquinade für derartige Veröffentlichungen
überhaupt,
¶
mehr
namentlich aber für schriftliche und öffentliche Verleumdungen, gebräuchlich. Die peinliche Gerichtsordnung Karls V. (die
sogen. Carolina) bedrohte die gegen jemand erhobene öffentliche Anschuldigung, ein peinliches Verbrechen begangen zu haben,
für den Fall der Unerweislichkeit des letztern mit schwerer Strafe, nämlich mit ebenderjenigen, mit welcher das angeschuldigte
Verbrechen nach dem Gesetz zu bestrafen gewesen sein würde. Die moderne Strafgesetzgebung dagegen hebt
das Pasquill
lediglich als einen besonders strafbaren Fall der Injurie hervor, und das deutsche Strafgesetzbuch erwähnt dasselbe
gar nicht ausdrücklich, so daß es hiernach lediglich nach den für die Beleidigung (s. d.) überhaupt geltenden Grundsätzen
zu bestrafen ist. Eine Sammlung von »Satiren und Pasquillen
aus der Reformationszeit« lieferte Schade (Hannov.
1856-58, 3 Bde.).