Partīte
(ital. partita, franz. partie), Teil, Partie;
auch ein Musikstück (s. Suite);
eine Post (Summe Geldes), die in Rechnung gebracht wird;
daher Partiten
saldieren, die
(Schuld-)
Posten ausreichen;
Partite
ngirate, die einem andern zum
Einziehen
angewiesenen Schuldposten;
auch s. v. w. Kniffe und
Ränke, daher Partite
nmacher, Ränkeschmied.