Pari
(ital., franz. pair, engl.
par), gleich, insbesondere dem
Nennwert oder Nominalgehalt gleich, vorzüglich zur Bezeichnung des Kursstandes von
Geld und
Wertpapieren gebraucht.
Münzen
[* 2] stehen pari
oder
al pari (auf dem gleichen, franz. au pair), wenn ihr
Kurs gleich ihrem Metallgehalt,
bez. bei
Scheidemünzen und
Wertpapieren, wenn er gleich der
Summe ist, auf welche dieselben lauten. Steht
der
Kurs über pari
, so nennt man den Mehrbetrag
Agio oder
Aufgeld, steht er unter pari
, so heißt der Minderbetrag
Disagio.
Parität
tritt bei
Wechseln dann ein, wenn sie an verschiedenen
Wechselplätzen gleichen
Kurs haben. Vgl.
Kurs.