Paraplegie
(griech.), s. Querlähmung. ^[= (Paraplegie), derjenige Zustand, bei welchem beide Beine, gewöhnlich zusammen mit den Schließmuske ...]
Paraplegie
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Paraplegie
(griech.), s. Querlähmung. ^[= (Paraplegie), derjenige Zustand, bei welchem beide Beine, gewöhnlich zusammen mit den Schließmuske ...]
(Paraplegie), derjenige Zustand, bei welchem beide Beine, gewöhnlich zusammen mit den Schließmuskeln des Mastdarms und der Blase, gelähmt sind, daher Unfähigkeit zum Gehen, unfreiwilliger Abgang des Kotes und des Urins vorhanden sind. Dazu gesellt sich in seltenern Fällen auch noch eine Lähmung beider Arme. Die Querlähmung hat ihren Grund in einer Erkrankung (Blutung, Erweichung, Schwund, Geschwülste) des Rückenmarks, und es kann daher jede Schmälerung des Bewußtseins und der höhern Sinnesthätigkeiten fehlen, da das Gehirn [* 5] von Anfang an wenigstens unbeteiligt ist.
Übrigens ist die Querlähmung bald mit Störungen der Empfindung verbunden, bald tritt sie ohne solche auf. Das Fortschreiten erfolgt aufwärts von den Füßen nach dem Rumpf, den Armen und dem Kopf zu. Von der Querlähmung gilt dasselbe, was von der Lähmung (s. d.) im allgemeinen gesagt worden ist. Nur gibt sie, da sie meist von schweren und unheilbaren Gewebserkrankungen des Rückenmarks abhängt, in den meisten Fällen eine schlechte Prognose.
Vgl. Leyden, Klinik der Rückenmarkskrankheiten (Berl. 1874-76, 2 Bde.).