Papiergeld
(franz.
Papier-monnaie, engl. Paper-money) ist im weitern
Sinn des
Wortes jedes auf einen bestimmten Geldbetrag
lautende unverzinsliche
Wertpapier, welches im
Verkehr wie bar
Geld (s. d.) von
Hand
[* 2] zu
Hand geht und so als
Ersatzmittel des letztern
(Geldsurrogat) dient. Zwar ist
Papier als Umlaufsmittel schon in alter Zeit in
China
[* 3] und
Karthago
[* 4] benutzt
worden, doch erfolgte eine ausgedehntere Anwendung desselben erst mit dem 18. Jahrh. Das Papiergeld
kann
ausgegeben werden vom
Staat, von
Zettelbanken (s.
Banken, S. 325), dann auch mit Staatsgenehmigung von öffentlichen
Korporationen (wie früher die Thalerscheine der
Leipzig-Dresdener Eisenbahngesellschaft und das
Stadt-Hannoversche Papiergeld
). Im
engern
Sinn versteht man unter Papiergeld
nur solche papierne Umlaufsmittel, für welche keine Einlösungspflicht der
ausgebenden
Stelle besteht, und die durch den
Zwangskurs zu gesetzlichem Zahlmittel (engl.
legal tender) erklärt sind, d. h.
ebenso wie Bargeld zur endgültigen Ausgleichung von Leistung und Gegenleistung oder zur Tilgung von
Verbindlichkeiten benutzt werden können.
Die
Annahme desselben beruht auf dem Vertrauen, daß es jederzeit wieder zu
Zahlungen verwandt werden kann (Zahlungskredit).
Uneinlöslich und mit
Zwangskurs ausgestattet ist in der
Regel nur Staatspapiergeld.
Mit demselben können gewöhnlich alle
Zahlungen an Staatskassen geleistet werden (sogen.
Steuerfundation). Aber man hat für dieses Papiergeld
bisweilen,
wie z. B. in
Holland, besondere Einlösungskassen errichtet, an welchen dasselbe in Metallgeld umgesetzt werden kann.
Papiergeldregal - Papi

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Seite 12.681.
Mitunter ist selbst dem vom
Staat ausgegebenen Papiergeld
, wie den deutschen
Reichskassenscheinen, kein
Zwangskurs beigelegt. Die echte
Banknote sollte, wie die der deutschen
Banken, einlöslich sein und keine gesetzliche Zahlungskraft haben,
ihre Verwendung im
Verkehr sollte also nur auf dem sogen. Einlösungskredit beruhen. Indessen haben auch schon
Privatbanken
Noten ausgegeben, welche im
Verkehr angenommen werden mußten, während die Einlösungspflicht, wenigstens eine
Zeitlang, durch
Suspension aufgehoben war (so bei der
Bank von
England in der Zeit von 1797 bis 1822). Man
kann demnach unterscheiden:
a) Papiergeld
mit Einlösungspflicht ohne
Zwangskurs (deutsche
Banknoten, auch die
Reichskassenscheine),
b) Papiergeld
mit Einlösungspflicht und
Zwangskurs (englische
¶
mehr
Banknoten, holländisches Staatspapiergeld
, nordamerikan. Greenbacks), c) Papiergeld
ohne Einlösungspflicht mit Zwangskurs (das frühere
deutsche, das jetzige österreichische, dann das italienische Papiergeld
bis 1883 etc.).
Der mit der Ausgabe solchen Papiergeldes
durch Zinsersparung erzielte Gewinn hat nicht selten zu Überschreitung derjenigen
Grenzen
[* 6] Veranlassung gegeben, welche durch Staatskredit und Verkehrsbedarf gesteckt werden, so vorzüglich
in Frankreich unter Law (s. d.), dann in der Revolutionszeit, als der Verkehr mit Assignaten (s. d.) überschwemmt wurde, in
Österreich
[* 7] seit 1848, in Rußland seit 1854. Die Folge davon war, daß der Kurs des Papiers unter den Paristand sank und sich
wegen des Zwangskurses die Papierwährung (Papiergeld
wirtschaft) praktisch fühlbar machte, indem jetzt
eine Art Doppelwährung (Metall-Papierwährung) entstand (vgl. Währung).
Diese Papierwährung kann noch dadurch besonders empfindlich werden, daß zwei Papiergeld
arten mit verschiedenen Kursen nebeneinander
umlaufen (Noten einer privilegierten Bank neben Staatspapiergeld
). Das Disagio des Papiergeldes
wird zunächst in der geringern
Kaufkraft desselben im internationalen Verkehr mit Ländern erkennbar, welche eine vollwertige Metallwährung
haben, indem scheinbar die Preise der Güter im Außenhandel steigen. Die Wechselkurse eines Landes mit Papierwährung gegen ein
Land mit Metallwährung stehen scheinbar immer ungünstig, weil das Währungsmetall des Weltmarkts (jetzt Gold)
[* 8] gegen die entwertete
Papiervaluta ein Agio hat.
Sinkt der Preis eines der beiden Edelmetalle, wie es heute beim Silber der Fall ist, so kann scheinbar das
Disagio des Papiergeldes
gegenüber dem entwerteten Metallgeld verschwinden, wie dies das österreichische Papiergeld neben
dem Silberwährungsgeld zeigt. Dagegen macht sich das Agio (s. d.) des Metallgeldes oder Disagio des Papiergeldes
im innern
Verkehr eines Landes den Güterpreisen gegenüber nicht in gleichem, vorauszubestimmenden Maß geltend,
sondern es treten hier die mannigfaltigsten Verschiebungen ein, insbesondere aber kann durch wiederholte Kursschwankungen
das Verhältnis der verschiedenen Einkommensarten zu einander (Lohn, Zins, Rente, Unternehmergewinn) fortwährend verschoben werden.
Italien

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Italien.
Diese Wirkungen sind vorwiegend nachteilig, indem die Grundlage planmäßiger Wirtschaft untergraben und die Neigung zu gewagten
und unwirtschaftlichen Spekulationen gefördert wird. Die mißlichen Zustände, welche durch Entwertung
und Kursschwankungen des Papiergeldes
hervorgerufen werden und die sich auch durch nachherige Wiederaufnahme der Barzahlung
(Italien
[* 9] 1883, Vereinigte Staaten 1879) nicht wieder voll begleichen lassen, sind nur dadurch zu vermeiden, daß durch praktische
Vorkehrungen zur Verwirklichung der Einlöslichkeit nicht allein der Paristand erhalten, sondern auch
dafür gesorgt wird, daß diejenigen Mengen Papiergeld, welche den Bedarf des Verkehrs übersteigen, jeweilig ohne Schwierigkeiten wieder
abgestoßen werden können.
Unter solchen Voraussetzungen wird die Ausgabe von Staatspapiergeld nicht bedenklich erscheinen. Auch ist dieselbe schon dann nicht gefährlich, wenn sie in einer den Staatseinnahmen u. dem Staatskredit gegenüber verhältnismäßig beschränkten Menge erfolgt. Dann kann auch die einfache Annahme an Zahlungs Statt bei Staatskassen ohne Einlösungspflicht den Kurs al pari erhalten. In Deutschland [* 10] kursiert seit 1875 neben Banknoten nur Reichspapiergeld (vgl. Reichskassenscheine).