Papālsystem,
im kathol. Kirchenwesen die
Theorie von der absoluten
Machtvollkommenheit des
Papstes, im
Gegensatz zum
Episkopalsystem, welches die Gesamtheit der
Bischöfe mit der höchsten
Kirchengewalt ausstattet. Auf den Reformkonzilen des 15. Jahrh.
war das
Episkopalsystem zur
Anerkennung und, indem man damals verschiedene
Päpste absetzte, zur praktischen
Anwendung gekommen. Das
Konzil von
Trient
[* 2] (1545-63), welches zwar dem Papalsystem
günstiger war, gab keine direkte
Entscheidung der
Frage; doch war das Papalsystem
thatsächlich das herrschende, bis es auf dem vatikanischen
Konzil durch die
Konstitution vom
(Constitutio
»Pastor aeternus«) zum
Dogma erhoben ward und in der damals proklamierten päpstlichen
Unfehlbarkeit gipfelte (s.
Kirchenpolitik).