Pandekten
(grch.) oder Digesten (lat.), der Hauptteil des Corpus juris (s. d.), welcher die aus den Schriften röm. Juristen abgeschriebenen Stellen wiedergiebt. Der Text ist hauptsächlich durch eine Handschrift aus dem 7. Jahrh. überliefert, die berühmte Florentina, welche sich ursprünglich in Pisa befand, weshalb ihre Lesart als litera Pisana bezeichnet wurde, später nach Florenz kam und dort sich noch befindet. Auf ihr beruht vornehmlich der Text der heutigen Ausgaben, namentlich der von Mommsen, als Teil des Corpus juris.
Diesen Pandekten zu Ehren wird das hauptsächlich, aber nicht ausschließlich auf ihnen, sondern auf dem gesamten Corpus juris beruhende «heutige röm. Recht», also wie es, modifiziert durch die spätern gewohnheitsrechtlichen und gesetzlichen Änderungen, noch heute in den Ländern des Gemeinen Rechts gilt, als Pandektenrecht bezeichnet; bisweilen wird aber unter Pandektenrecht umgekehrt das in den Pandekten Justinians enthaltene röm. Recht im Gegensatz zu den Neuerungen des Codex und den spätern Änderungen verstanden.
Die Lehr- und Handbücher und die Vorlesungen, in welchen dieses heutige röm. Recht vorgetragen wird, werden auch Pandekten genannt. Die wichtigsten sind: Thibaut, System des Pandektenrechts (9. Ausg., 2 Bde., Jena 1846);
Vangerow, Pandekten (7. Aufl., 3 Bde., Marb. 1875);
Puchta, Pandekten (12. Aufl., hg. von Schirmer, Lpz. 1877);
Arndts, Pandekten (14. Aufl., Stuttg. 1889);
Windscheid, Lehrbuch des Pandektenrechts (7. Aufl., 3 Bde., Frankf. a. M. 1891);
Regelsberger, Pandekten (Bd. 1,Lpz. 1893);
Baron, Pandekten (8. Aufl., ebd. 1893);
Dernburg, Pandekten (4. Aufl., 3 Bde., Berl. 1894).