Pandekten
(grch.) oder Digesten (lat.), der Hauptteil des Corpus juris (s. d.), welcher die aus den Schriften röm. Juristen abgeschriebenen Stellen wiedergiebt. Der Text ist hauptsächlich durch eine Handschrift aus dem 7. Jahrh. überliefert, die berühmte Florentina, welche sich ursprünglich in Pisa [* 2] befand, weshalb ihre Lesart als litera Pisana bezeichnet wurde, später nach Florenz [* 3] kam und dort sich noch befindet. Auf ihr beruht vornehmlich der Text der heutigen Ausgaben, namentlich der von Mommsen, als Teil des Corpus juris.
Diesen Pandekten
zu Ehren wird das hauptsächlich, aber nicht ausschließlich auf ihnen, sondern
auf dem gesamten Corpus juris beruhende «heutige röm.
Recht», also wie es, modifiziert durch die spätern gewohnheitsrechtlichen und gesetzlichen Änderungen, noch heute
in den
Ländern des Gemeinen
Rechts gilt, als Pandekten
recht bezeichnet; bisweilen wird aber unter Pandektenrecht umgekehrt
das in den Pandekten
Justinians enthaltene röm.
Recht im Gegensatz zu den Neuerungen des
Codex und den spätern
Änderungen verstanden.
Die
Lehr- und Handbücher und die Vorlesungen, in welchen dieses heutige röm.
Recht vorgetragen wird, werden auch Pandekten
genannt.
Die wichtigsten sind: Thibaut,
System des Pandekten
rechts (9. Ausg., 2 Bde.,
Jena
[* 4] 1846);
Vangerow, Pandekten
(7. Aufl., 3 Bde.,
Marb. 1875);
Puchta, Pandekten
(12. Aufl., hg. von
Schirmer, Lpz. 1877);
Arndts, Pandekten (14. Aufl., Stuttg. 1889);
Windscheid, Lehrbuch des Pandektenrechts (7. Aufl., 3 Bde., Frankf. a. M. 1891);
Regelsberger, Pandekten (Bd. 1,Lpz. 1893);
Baron, Pandekten (8. Aufl., ebd. 1893);
Dernburg, Pandekten (4. Aufl., 3 Bde., Berl. 1894).