Ortloff
,
Friedrich, Rechtsgelehrter, geb. zu Erlangen, [* 2] studierte 1814-16 in Jena, [* 3] Göttingen, [* 4] Erlangen die Rechte, wurde in Erlangen 1816 Doktor der Philosophie und ließ sich in demselben Jahr als Hofadvokat in Koburg [* 5] nieder, mit welcher Stellung er seit 1817 die Professur der Geschichte am Gymnasium Casimirianum verband. 1818 zum Doktor der Rechte promoviert, folgte er 1819 einem Ruf als ordentlicher Professor und Mitglied des Schöppenstuhls nach Jena, wo er 1826 Rat, 1844 Präsident des Oberappellationsgerichts ward. Er präsidierte 1848-49 der Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer thüringischen Strafprozeßordnung sowie zur Revision des thüringischen Strafgesetzbuchs und nahm an der in Dresden [* 6] tagenden Konferenz zur Abfassung eines bürgerlichen Gesetzbuchs und einer bürgerlichen Prozeßordnung 1856-63 hervorragenden Anteil. Er starb in Jena.
Von seinen Schriften nennen wir: »Von den Handschriften und Ausgaben des Salischen Gesetzes« (Kob. u. Leipz. 1819);
»Grundzüge eines Systems des deutschen Privatrechts mit Einschluß des Lehnrechts« (Jena 1828);
»Sammlung deutscher Rechtsquellen« (das. 1836-60, 2 Bde.);
»Allgemeine deutsche Wechselordnung« (das. 1848).
Mit K. W. E.
Heimbach u. a. gab er
»Juristische Abhandlungen
und
Rechtsfälle«
(Jena 1847-57, 2 Bde.) heraus. Ein
Muster der Spezialgeschichtschreibung ist seine »Geschichte
der Grumbachischen
Händel«
(Jena 1868-70, 4
Tle.). -
Sein Sohn
Hermann
Friedrich Ortloff
, geb. 1829, seit 1855
Privatdozent in
Jena,
1862-66 außerordentlicher
Professor des
Kriminalrechts daselbst, jetzt Landgerichtsrat zu
Weimar,
[* 7] schrieb: »Die
Encyklopädie
der
Rechtswissenschaft in ihrer gegenwärtigen Bedeutung«
(Jena 1857);
»Das Strafverfahren in seinen leitenden Grundsätzen« (das. 1858);
»Lüge, Fälschung, Betrug« (das. 1862);
»Methodologie der Rechts- und Staatswissenschaft« (Braunschw. 1863);
»Der Adhäsionsprozeß« (Leipz. 1864);
»Lehrbuch der Kriminalpolizei« (das. 1881);
»Die strafbaren Handlungen« (Münch. 1883);
»Der Wechselverkehr nach deutschem und österreichischem Recht« (Neuwied 1885);