Ortenstein
am
Berge u.
Ortenstein
Im Boden (Kt. Graubünden,
Bez. Heinzenberg,
Kreis
Domleschg).
Ehemalige Gerichtsgemeinden, hervorgegangen aus der früheren Herrschaft Ortenstein, die das Volk vom Grafen Ludwig Tschudi 1527 loskaufte.
Streitigkeiten zwischen den verschiedenen
Gemeinden, den am
Berghang und
im Thal wohnenden Leuten, führten 1779 die Trennung herbei.
Ortenstein
im Boden umfasste die jetzigen Gemeinden Rotenbrunnen,
Tomils,
Paspels und
Rodels, Ortenstein am Berge
dagegen
Feldis,
Scheid und
Trans.
Beide Gerichtsgemeinden bildeten zusammen
mit derjenigen von
Fürstenau (jetzige Gemeinden
Almens,
Pratval,
Scharans,
Fürstenau
und
Sils) ein Hochgericht, das 1850 zum Kreis
Domleschg umgewandelt worden ist. Es haben somit die Bezeichnungen
Ortenstein am Berge
und
Ortenstein
im Boden nur noch historisches Interesse.
Roman. orta = Ort des Gerichtes oder Gerichtssitz. S. auch den Art. Domleschg.