Ordre
Befehl, besonders im Militärwesen, daher Orderbuch
, s. v. w. Befehlbuch;
auch kaufmännisch s. v. w. Auftrag, Bestellung;
bei indossierbaren Papieren s. v. w. die dritte Person, welche allenfalls zur Empfangnahme der Zahlung ermächtigt wird (vgl. Wechsel).
Order
papiere, solche
Wertpapiere, die auf den
Namen des Berechtigten
lauten, von diesem aber durch
Giro weiter begeben werden dürfen; hierher gehört der
Wechsel, sofern ihm
nicht durch die Order
klausel »nicht an Ordre«
die
Eigenschaft als Order
papier ausdrücklich entzogen ist, ferner auf
Namen gestellte
Aktien und Aktienanteile, Bodmereibriefe,
Lagerscheine,
Warrants,
Ladescheine,
Konnossemente. Vgl.
Indossieren. -
Order oder für
Siegeln sagt man von
Schiffen, die einen
Hafen anlaufen müssen, um dort eine
Order zu erwarten.