Ordination
(lat., »Anordnung, Einsetzung«),
der Akt, durch welchen Geistlichen die Befugnis zur Verrichtung der Amtshandlungen, namentlich zur Verwaltung der Sakramente, erteilt wird. Derselbe findet schon in der Praxis der nachapostolischen Kirche seine Begründung und bestand in der feierlichen Handauflegung mit Gebet. Nach protestantischen Grundsätzen kann die Ordination von jedem von der Kirchenbehörde damit beauftragten Pfarrer vollzogen werden; doch hat sich die kirchliche Praxis dahin ausgebildet, daß dem Ordinandus, d. h. dem zu weihenden Kandidaten, von einem obern Geistlichen, welcher gewöhnlich Mitglied des Kirchenregiments ist, die Pflichten des geistlichen Amtes vorgehalten und die Rechte und Befugnisse desselben durch Anrede, Segensspruch und Auflegung der Hände erteilt werden.
In der katholischen Kirche ist die Ordination oder Priesterweihe ein Sakrament, das den Ordinandus für immer über den Laien erhebt, ihm also einen character indelebilis verleiht. Ihr geht die Tonsur voran. Bis zum eigentlichen Priestertum gibt es in der römischen wie griechischen Kirche sieben Stufen oder Weihen (ordines), von denen jede durch den Bischof mit besondern Feierlichkeiten erteilt wird, nämlich die vier nicht von eigentlich sakramentlicher Wirkung begleiteten niedern (ordination minores) der Ostiarien oder Kirchenthürhüter (Sakristane und Glöckner), Lektoren, Exorzisten und Akoluthen und die drei höhern (ordination majores) der Subdiakonen, Diakonen und Presbyter. Der Episkopat macht bezüglich des Altarsakraments keinen Unterschied aus, zählt deshalb auch nicht als ein achter ordo. - Ordination heißt auch die Verordnung des Arztes.