Orderpapiere
oder indossable Papiere, Wertpapiere, die durch Indossament (s. d.) übertragbar sind.
Das wichtigste ist der Wechsel (s. d.), welcher nach deutschem Rechte indossabel ist, auch wenn er nicht ausdrücklich «an Order» lautet;
er muß vielmehr, damit ihm die Indossabilität entzogen werde, ausdrücklich «nicht an Order» gestellt sein. (S. Rektawechsel.) Durch den Willen des Ausstellers, d. h. durch die Orderklausel («an die Order des ...», «an ... oder Order» u. s. w.), sind indossabel nach ¶