wieder aufgehoben], Lazaristen, Priester vomHeiligenGeist und die Gesellschaft vomHeiligenHerzen Jesu bezieht)
und die übrigen Orden
[* 3] und
Kongregationen teils beschränkt, teils staatlicher
Aufsicht unterworfen. (S.
Kloster.) Auch in
Italien
[* 4] sind die Orden beseitigt worden. Die evang.
Kirche hat die Ordensgelübde principiell verworfen, und wenn
auch hier
Institute bestehen, die zuweilen den kanonischen Ordensgrundsätzen angepaßt sind, so erscheinen dieselben doch
lediglich als Versorgungsanstalten (Fräuleinstift, s. d.).
Über die rechtlichen Verhältnisse der Ordensgeistlichen s.
Religion.
Über geistliche Ritterorden s. Ritterorden.
Vgl. Helyot, Histoire des ordres monastiques religieux et militaires (8 Bde.,
Par. 1714-19; neue Aufl. 1792; deutsch Lpz.
1753-56);
(Musson,)
Pragmatische Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (im
Auszuge, 10 Bde., Lpz. 1774-84);
M. W.
Döring, Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (2 Bdchn.,
Dresd. 1828);
Bertouch, Kurzgefaßte Geschichte der geistlichen Genossenschaften (Wiesb. 1888);
Heimbucher, Die
Orden und
Kongregationen der kath.
Kirche (Bd. 1, Paderb. 1896).
-
Über die rechtlichen
Beziehungen der Orden vgl. die Lehrbücher des Kirchenrechts von
Mejer (3. Aufl., Gött. 1869),
Walter (14.
Aufl.,
Bonn
[* 6] 1871),
Richter (8. Aufl., hg. von Dove und
Kahl, Lpz. 1886), Schulte (Gießen
[* 7] 1886), Zorn (Stuttg. 1886).
weltliche, äußere Auszeichnungen, die gewöhnlich in
Sternen und Kreuzen an
Bändern bestehen und in fast allen
civilisierten und halb civilisierten
Staaten für bürgerliches oder militär. Verdienst erteilt werden. Der
Gedanke des
Instituts
wurzelt in den mittelalterlichen Ritterorden (s. d.), aus welchen die von Monarchen
gestifteten Ordensverbindungen erwuchsen, denen schon der
Gedanke des einem bestimmten Fürsten oder
Staate
geleisteten Dienstes zu
Grunde liegt.
Solche Orden waren der engl. Hosenbandorden (s. d.)
und der burgundische Orden vomGoldenen Vließ (s. Vließ), in denen sich schon der Übergang von dem mittelalterlichen Ordenswesen
zu dem modernen monarchischen kundgiebt. Mit dem 17. Jahrh. verwischte sich die
Erinnerung an das Mittelalter völlig, und die seitdem gegründeten Orden entsprangen dem monarchischen Interesse,
wie es sich seit
Ludwig XIV. ausbildete. Auch die
Römische Kurie
[* 8] und der türk.
Sultan haben Orden in diesem
Sinne.
Über die der erstern s. Kirchenstaat. Eine eigentümliche Ausnahme bildete der amerik. Cincinnatusorden
(s. d.). Jetzt bestehen in den meisten
Staaten ein oder mehrere Orden, deren Erwerbung, abgesehen von einzelnen
aristokratischen Orden (Ritterorden im engern
Sinne), nicht mehr durch einen höhern Rang des Empfängers bedingt ist. Nur die
verschiedene
Klasse im O. selbst (gewöhnlich: Großkreuz, Commandeur 1. und 2.
Klasse, Ritter 1. und 2.
Klasse) macht einen
Unterschied. Die rein militärischen (z. B. Maria-Theresien-Orden) oder die Orden für
wissenschaftliches Verdienst (z. B. die Friedensklasse des preußischen Orden. Pour
le mérite sind auf gewisse
Klassen der Gesellschaft beschränkt. (Hierzu die
Tafeln: Die wichtigsten Orden I und II; über
die abgebildeten Orden s. die Einzelartikel.)
Vgl. Gottschalk,Almanach der Ritterorden (3 Bde., Lpz.
1817-19);
Perrot, Collection historique des ordres de chevalerie civils et militaires (Par. 1820);
das Prachtwerk von
Gelbke,
Abbildung und
Beschreibung der Ritterorden u. s. w. (Berl. 1832-39), und
dessen specielle
Arbeiten: Die Ritterorden und Ehrenzeichen der preuß. Monarchie (Erf.
1837), Ritterorden und Ehrenzeichen
Sachsens (Weim. 1838) und Ritterorden,
Verdienstkreuze und
Medaillen
des russ. Kaiserreichs (Lpz. 1839);
Biedenfeld, Geschichte und
Verfassung aller geistlichen und weltlichen Ritterorden (2
Bde., Weim. 1841);
H.
Schulze,
Chronik sämtlicher bekannten Ritterorden und Ehrenzeichen (Berl. 1855; mit zwei
Supplementen, 1870
u.
1878);
vanHollebeke, Histoire et législation des ordres de chevalerie et marques d'honneur
(Brügge 1875);