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Sumpf von Mathod-Épendes und denjenigen von Yverdon geschaffen.
An den die Orbe
ebene seitlich begleitenden Gehängen liegen mächtige Ablagerungen von Moränenschutt, zu deren bemerkenswertesten
die Hügel des sog. L'Islan am Ufer des einstigen Kanales von
Entreroche bei
Bavois gehört. Zur charakteristischen Ausgestaltung
der Umrahmung des
Marais haben dann auch noch Erdrutschungen und Felsstürze, die von den einstigen (heute
verfestigten und bewaldeten) Steilufern des
Sees niedergebrochen sind, beigetragen. Im tiefstgelegenen und den Ueberschwemmungen
am häufigsten ausgesetzten NO.-Abschnitt der
Ebene befindet sich eine wenig hervorstechende, aber das Becken des
Marais deutlich
vom Strand des
Neuenburgersees scheidende Bodenschwelle, die aus
Sand und
Riesen besteht und offenbar von
den die Uferalluvionen hierher zusammenschwemmenden Wellen angehäuft worden ist.
Dieser Düne oder Barre verdankt die Stadt Yverdon (Eburodunum) ihre Entstehung. Weitere solche Terrassen oder Sandbänke tauchen aus dem Torfboden auch noch zwischen Yverdon und dem Mont de Chamblon auf, wie ferner ein einstiger Strand derselben Natur sogar weiter oben zwischen Épendes und dem Mont de Chamblon vorhanden zu sein scheint. Die die Stadt Yverdon tragende Düne steht deutlich einerseits mit dem Schuttkegel der Brinaz und andererseits mit demjenigen des Buron in Verbindung.
Diese Dünen haben sich also durch vereinte Bemühungen der beiden stark mit
Schutt beladenen Wildwasser
und der besonders kräftig arbeitenden
N.-Winde gebildet. Dieser Sanddünenbildung ist auch die seit der Tieferlegung des
Sees beobachtete Verschiebung der Buronmündung auf dem trocken gelegten Strand nach NW. zuzuschreiben. Die Ausfüllung
des NO.-Abschnittes der Orbe
ebene zwischen dem
Mont de
Chamblon und dem heutigen
See muss ganz rezenten Datums sein, wie
dies das Vorhandensein des der Bronzezeit angehörenden Pfahlbaues von Les Cléettes zwischen dem
Moulin Cosseau und dem
Moulin
Chappuis beweist. Die Bildung der Dünen ist vielleicht schon erfolgt, bevor diese Lagune, in der sich die Pfahlbauer nahe
einer die jetzige Domäne
Saint Georges mit
Wasser versorgenden Quelle angesiedelt hatten, verlandet war.
Die die Stadt
Yverdon tragende Düne verschmilzt mit dem Schuttkegel des
Buron bei Les
Quatre Marronniers, wo 1857 der bereits
früher erwähnte Pfahlbau zum Vorschein gekommen ist.
Die heute nicht sehr lebhafte Torfausbeute in der Orbe
ebene kann in der Folge ohne Zweifel lohnender und intensiver gestaltet
werden. Ein Versuch, Torfbriketts herzustellen, hat bald wieder eingestellt werden müssen. Die
Dicke
der Torfschicht ist an manchen
Stellen sehr bedeutend und kann bis 7 und 8 m betragen. Unter dem Torf liegt meistens Seeschlamm
mit Molluskenschalen. Aus dem Umstand, dass dieser Schlamm bei
Entreroche in einem nur wenig höheren Niveau, als es
der einstige Seespiegel hatte, vorkommt, ergibt sich, dass die Torfbildung die letzte Phase der Ausfüllung der einstigen
Lagunen darstellt, die sich zwischen den das ehemalige S.-Ende des
Neuenburgersees abschnürenden Flussdeltas noch erhalten
hatten.
Die am Rand des Deltas der Vounnaz (La Vounoz oder l'Avonoz) mitten aus dem alluvialen Ausfüllungsmaterial entspringende Schwefelquelle des Bades Yverdon steht offenbar mit einer Neocomfalte in Verbindung, die in Chevressy bei Pomy die tertiäre Decke durchsticht, und steigt durch eine Spalte des Gesteins in die Höhe, um in Form eines «bugnon» von unten nach oben an den Tag zu treten.
Bis zum Ende des 14. Jahrhunderts gehörte ein grosser Teil der Orbe
sümpfe den
Herren von
Grandson, deren
einer, Otto III. von
Grandson, 1364 den Gemeinden
Belmont sur
Yverdon,
Épendes und
Gressy das Weiderecht in dieser
Ebene verlieh,
wie es ähnlich auch
Yverdon selbst besass. Da diese Rechte jedoch gegenseitig nicht scharf abgegrenzt waren, entstanden zwischen den
berechtigten Gemeinden endlose Streitigkeiten und Prozesse, so besonders zwischen
Belmont und
Épesses
(1534, 1542, 1565, 1583, 1604, 1691 und 1735). Ein 1604 zwischen
Belmont,
Gressy und
Épesses vereinbartes Abkommen enthält
u. a. folgende Bestimmungen und Klauseln: Niemand darf früher als 7 Tage vor dem Johannestag in den Orbe
sümpfen Gras schneiden
oder Heu einbringen;
an diesem bestimmten 7. Tag hat jeder Haushaltungsvorstand der Gemeinden das Recht, einen Mann zum Mähen hinzusenden, unter der Bedingung jedoch, dass dies nicht vor Sonnenaufgang geschehe, ansonst die Sichel und das niedergelegte Gras zu Gunsten der drei Gemeinden eingezogen würden;
mit Hinsicht auf den grossen Schaden, den die Schafe anrichten, darf jeder Hufenbesitzer nicht mehr als 12 Mutterschafe und einen Widder und jeder Berechtigte, der keine Hufe besitzt, nicht mehr als 8 Mutterschafe und einen Widder halten.
Bei einer ersten Teilung des Grundbesitzes in der Ebene erhielten 1735 Belmont und Gressy zusammen ¾ und Épendes allein ¼. Da aber bald neue Schwierigkeiten entstanden, schritt man 1745 zu einer neuen, diesmal endgiltigen Teilung, wobei jede der drei Gemeinden den auf ihrem Boden liegenden Teil der Sümpfe erhielt.
Vergl.
Jayet, A. Notice
sur la plaine de l'Orbe
(im
Bull. de la Soc. vaud. des Sc. nat. 7, 1862); Mémorial
des travaux publics du
Cant. de
Vaud.
Lausanne 1895.
[Dr. H. Schardt.]