Oranĭen,
Oranienbaum - Oranjefl

* 3
Seite 12.417. berühmtes Fürstengeschlecht, führt seinen
Namen von
Orange (s. d.) im südlichen
Frankreich, das bis zu
Anfang des 18. Jahrh., wo es mit
Frankreich vereinigt
ward, ein besonderes
Fürstentum war. Dasselbe, ehedem
ein Teil
Burgunds, wurde eine selbständige
Grafschaft im 11. Jahrh. Der erste
Graf von Oranien
war Gerald
Adhemar (1086-1096), unter
dessen Nachfolgern mehrere
Teilungen stattfanden und besonders ein Teil der Besitzungen an die
Geistlichkeit kam, so daß beim
Aussterben des
¶
mehr
Mannesstamms mit Rambold IV. 1174 nicht das ganze Fürstentum an dessen Schwester Tiburge und durch diese 1185 an ihren Gemahl
Bertrand de Baux, den Gründer der zweiten Linie der Fürsten von Oranien
, fiel. Das ganze Fürstentum vereinigte zuerst wieder Bertrand
III. (1282-1335). Der letzte Fürst dieser Linie war Raimond V. (1340-73), von dem Orange seine Tochter
Maria erbte, welche das Fürstentum ihrem Gemahl Johann I. von Châlon, dem Begründer der dritten Linie der Fürsten von Oranien
, zubrachte.
Als der letzte Sproß dieser Linie, Philibert (1502-1530), kinderlos starb, fiel das Fürstentum Orange an seiner Schwester Sohn,
den Grafen Renatus von Nassau-Dillenburg, welcher die vierte Linie der Fürsten von Oranien
begründete. Weil auch
Renatus' 1540 mit Anna von Lothringen geschlossene Ehe kinderlos blieb, so bestimmte er seinen Vetter Wilhelm I. von Nassau-Dillenburg,
ersten Statthalter der Vereinigten
[* 4] Niederlande,
[* 5] zu seinem Nachfolger, der den Titel eines Prinzen von Oranien
annahm. Aber erst 1570 konnte
das Haus Nassau zum ruhigen Besitz des Fürstentums kommen. Nach Wilhelms I. Tod (1584) gingen Titel und Fürstentum
auf seine Söhne Moritz (gest. 1625) und Friedrich Heinrich (gest. 1647), dann auf dessen Sohn Wilhelm II. (gest. 1650) und dessen
Sohn Wilhelm III. über, welche alle ebenfalls die Würde eines Statthalters der Niederlande bekleideten.
Großbritannien

* 6
Großbritannien.
Der Name Oranien
wurde daher auch auf die statthalterliche Partei in den Niederlanden und, als Wilhelm III. 1689 nach dem Sturz der
katholischen Stuarts König von Großbritannien
[* 6] und Irland wurde, auf die englisch-protestantische Partei in Irland übertragen
(s. Orangelogen und Orangisten). Als 1672 zwischen den Niederlanden und Frankreich Krieg ausbrach, wurde das
Fürstentum Oranien
von Ludwig XIV. besetzt, und erst 1697 im Ryswyker Frieden wurde dem Haus Nassau die Souveränität darüber bestätigt.
Mit dem 1702 erfolgten kinderlosen Tod Wilhelms III. erlosch das ältere berühmte Geschlecht der Prinzen von Oranien.
Auf Wilhelm sollte
nach seinem Testament der Enkel von seines Großvaters Friedrich Heinrich zweiter Tochter, Albertine Agnes,
Johann Wilhelm Friso von Nassau-Dietz, Erbstatthalter in Friesland, im Fürstentum Orange folgen, wogegen sich König Friedrich
I. von Preußen
[* 7] als Sohn von Friedrich Heinrichs von Oranien
älterer Tochter, Luise Henriette von Oranien
, auf Grund des Testaments von deren
Vater erhob.
Uterus - Utrecht

* 8
Utrecht.
Indessen erklärte Ludwig XIV. das Fürstentum für ein an Frankreich heimgefallenes Lehen und ließ den
Prinzen von Conti, der als Erbe des Hauses Longueville mit dem Haus Châlon entfernt verwandt war, als Prätendenten auftreten.
Der hierdurch entstandene oranische Erbfolgestreit ward vom Pariser Parlament dahin geschichtet, daß Orange dem Prinzen von
Conti als Dominium utile unter Frankreichs Oberhoheit zugesprochen ward. Durch den Frieden von Utrecht
[* 8] 1713 ward
dieser Spruch bestätigt und somit Orange mit Frankreich gänzlich vereinigt, dagegen wurden die Ansprüche des Hauses Longueville
und Frankreichs auf Neuchâtel an Preußen abgetreten und überdies Titel und Wappen
[* 9] von Orange der Krone Preußen zugestanden.
Johann Wilhelm Friso nahm aber zur Wahrung seiner Ansprüche den Titel eines Prinzen von Oranien
an, den seine Nachfolger, welche
1747-95 ebenfalls die Statthalterwürde der Niederlande bekleideten, behielten, und welchen nach Verwandlung der Niederlande
in ein Königreich (1815) der jedesmalige niederländische Thronfolge führte.