Orangen.
Die immergrünen Gewächse aus der Pflanzengattung Orangenbaum
, Citrus L., wozu die
Apfelsinen, die
Pomeranzen,
die
Zitronen, der Pampelnußbaum, die Sauerzitrone oder der Limonenbaum u. a.
gehören. Vgl. diese. - Zoll: Frische O. gem. Tarif im Anh.
Nr. 25 h 1. Orangen
schalen, frisch, getrocknet oder in Salzwasser
eingelegt Nr. 25 p 2;
kandierte Nr. 25 p 1.