Optionsrecht
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Wahlrecht (s. Jus optionis), besonders der bei vertragsmäßiger Abtretung (s. d.) eines Gebietsteils zu Gunsten der Einwohner ¶
mehr
desselben gemachte Vorbehalt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkte für die Erhaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu optieren (lat., wünschen, wählen).
Diejenigen, welche von diesem Vorbehalt Gebrauch machen, heißen Optanten. -