Oktroi
(auch Oktroy, spr. -oa, vom lat. auctoritas), Bewilligung,
Genehmigung, in
Frankreich früher zur Bezeichnung von an
Handelsgesellschaften verliehenen Privilegien (daher oktroyierte
Handelskompanien,
Gesellschaften, denen das
Recht des
Alleinhandels zugestanden worden war), dann der vom König den
Städten
erteilten Befugnisse, insbesondere der Befugnis, von in den Ortsbezirk eingebrachten
Waren eine
Abgabe (denier d'octroi, auch
kurz octroi genannt) zu erheben. In diesem
Sinn von kommunaler Eingangsabgabe hat sich der
Ausdruck Oktroi
in
Frankreich
und
Deutschland
[* 3]
Bürgerrecht erworben. Vgl.
Gemeindehaushalt.