Offizinell
(lat.), Bezeichnung derjenigen Naturprodukte, welche als Heilmittel benutzt werden und nach den gesetzlichen Vorschriften in den Apotheken vorrätig sein müssen;
besonders nennt man offizinelle
Pflanzen solche, welche entweder selbst
wegen ihrer Heilkräfte in den
Apotheken zu haben sind, oder wenigstens
Stoffe für dieselben liefern,
daher häufig der Beisatz officinalis in der botanischen
Terminologie zur Unterscheidung von Pflanzenarten dient. Im engern
Sinn heißen nur solche
Pflanzen offizinell
, die in der
Pharmakopöe des betreffenden
Landes aufgenommen sind (vgl.
Arzneipflanzen).
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