Offiziell
(lat.), das von einer Behörde Ausgehende, also s. v. w. amtlich;
z. B. eine offizielle
Nachricht, eine offizielle
Zeitung. Wo eine Behörde nicht geradezu amtlich auftreten will,
aber doch so, daß den von ihr veranlaßten Kundgebungen oder
Vorschlägen ein größeres
Gewicht als den von
Privatpersonen
ausgehenden beigelegt werden soll, nennt man eine solche Art des
Verfahrens offiziös;
z. B. eine offiziöse (halbamtliche) Zeitung, offiziöse Korrespondenzen, offiziöse Artikel.