Observánz
(lat.), Herkommen,
Regel, welche stillschweigend durch längere Befolgung und Übung anerkannt und deshalb
auch fernerhin für die Beteiligten verbindlich ist. Namentlich bei
Gemeinden und andern
Körperschaften
kommen gewisse observanz
mäßige Gepflogenheiten vor, insbesondere in
Fragen der
Organisation, der Benutzung von
Gemeindevermögen
u. dgl., welche gleich rechtlichen
Satzungen beibehalten und beobachtet werden. Eine besonders ausgezeichnete Art von Observanzen
bilden die Gerichtsobservanzen
, deren Inbegriff das
Wesen des
Gerichtsgebrauchs (s. d.) ausmacht. Im Handelswesen ist statt
Observánz
die Bezeichnung
Usance oder
Handelsbrauch (s. d.) üblich.