Oblĭgo
(ital. óbbligo), Verbindlichkeit, Gewähr, Garantie;
ein besonders im kaufmännischen Verkehr üblicher Ausdruck: im O. sein, s. v. w. schuldig sein;
aus dem Obligo
entlassen, jemand, z. B. einen
Bürgen, aus seiner Verbindlichkeit entlassen.
Die
Klausel »ohne Obligo«
bedeutet, daß man die Übernahme eigner
Haftpflicht ausschließen will, wie dies namentlich häufig vom Indossanten eines
Wechsels oder eines sonstigen
Orderpapiers geschieht, in der Absicht, das
Papier weiter zu begeben, ohne eine eigne
Haftpflicht für die verbriefte
Schuld
zu übernehmen.