Obligationenrecht,
ein Teil des Bürgerlichen Rechts, der die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze, welche sich auf die Schuldverhältnisse, die Obligationen, beziehen, umfaßt. (S. Forderungsrecht.)
22 Wörter, 196 Zeichen
ein Teil des Bürgerlichen Rechts, der die Gesamtheit der Rechtsgrundsätze, welche sich auf die Schuldverhältnisse, die Obligationen, beziehen, umfaßt. (S. Forderungsrecht.)