Oberst
(Obrist), in der ältern Zeit (Feldoberst
oder Generalfeldoberst) Anführer einer von ihm selbst angeworbenen
Heeresabteilung, über die er fast unumschränkte
Gewalt übte, und mit der er auch auf eigne
Faust gegen
den Feind kämpfte. Jetzt die oberste
Stufe der
Stabsoffiziere. Der Oberst
ist
Kommandeur eines
Regiments, ausnahmsweise Brigadekommandeur,
auch werden
Stellen beim
Generalstab,
Kriegsministerium etc. von Obersten
bekleidet. Charakterisierte Obersten
führen nur den
Titel Oberst
, nehmen aber
keine Oberst
enstellung ein. Der
Oberstleutnant (Obersts
tellvertreter), ursprünglich einer der Hauptleute,
tritt als besondere
Charge Anfang des 17. Jahrh. auf und ist heute bei der deutschen
Infanterie
etatmäßiger Stabsoffizier
und Stellvertreter des Obersten.
Oberstwachtmeister, frühere Anrede für
Major (s. d.), wird amtlich nicht mehr gebraucht.