Oberster
Gerichts- und
Kassationshof, im cisleithanischen
Österreich
[* 2] die höchste Gerichts
stelle,
Gerichtshof dritter
Instanz in
Wien.
[* 3]
Oberster Gerichts- und Kassationshof
101 Wörter, 762 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Oberster
Gerichts- und
Kassationshof, im cisleithanischen
Österreich
[* 2] die höchste Gerichts
stelle,
Gerichtshof dritter
Instanz in
Wien.
[* 3]
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Oberster
Gerichts-
und
Kassationshof
für die im Reichsrat vertretenen Länder des österr. Kaiserstaates, die über
den Oberlandesgerichten stehende dritte und
letzte Instanz in Civil-und Strafsachen. Derselbe hat seinen Sitz in Wien, ist
mit 2 Präsidenten, 5 Senatspräsidenten und
48 Räten besetzt. Er entscheidet in der Regel in der Besetzung von 7, ausnahmsweise,
z. B. über die Nichtigkeitsbeschwerde (s. d.)
zur Wahrung des Gesetzes, 11 Richtern, während an Plenarsitzungen wenigstens 15 Mitglieder teilnehmen müssen (Patent vom und
Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt vom