Oberster
Gerichts-
und
Kassationshof
für die im Reichsrat vertretenen
Länder des österr. Kaiserstaates, die über
den Oberlandesgerichten stehende dritte und
letzte Instanz in
Civil-und Strafsachen. Derselbe hat seinen Sitz in
Wien,
[* 3] ist
mit 2 Präsidenten, 5 Senatspräsidenten und
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Räten besetzt. Er entscheidet in der Regel in der
Besetzung von 7, ausnahmsweise,
z. B. über die Nichtigkeitsbeschwerde (s. d.)
zur Wahrung des Gesetzes, 11
Richtern, während an Plenarsitzungen wenigstens 15 Mitglieder teilnehmen müssen
(Patent vom und
Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt vom