Oberster
Gerichts- und Kassationshof für die im Reichsrat vertretenen Länder des österr. Kaiserstaates, die über den Oberlandesgerichten stehende dritte und letzte Instanz in Civil-und Strafsachen. Derselbe hat seinen Sitz in Wien, ist mit 2 Präsidenten, 5 Senatspräsidenten und 48 Räten besetzt. Er entscheidet in der Regel in der Besetzung von 7, ausnahmsweise, z. B. über die Nichtigkeitsbeschwerde (s. d.) zur Wahrung des Gesetzes, 11 Richtern, während an Plenarsitzungen wenigstens 15 Mitglieder teilnehmen müssen (Patent vom und Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt vom