Oberschaffner
,
s. Zugführer.
Oberschaffner
3 Wörter, 30 Zeichen
Oberschaffner,
s. Zugführer.
(Oberschaffner), im Eisenbahnverkehr der Oberbefehlshaber eines Zugs, solange derselbe in Bewegung ist. Die Zugführer treffen die Anordnung der Wagen, geben dem Lokomotivführer das Zeichen zur Abfahrt, notieren die Fahr- und Aufenthaltszeiten, lassen in außergewöhnlichen Fällen die nötigen Zeichen geben, kontrollieren die Funktionen der Schaffner, insbesondere deren Behandlung der Billets, überwachen den Zustand der Wagen und führen die Rapporte über den Gesamtverlauf der Fahrt. Auf den Stationen hat der Zugführer die Anordnungen des dienstthuenden Stationsbeamten zu befolgen und darf namentlich den Zug nicht ohne Genehmigung des letztern abfahren lassen. Über Zugführer im Militärwesen s. Zug und Führer. In Österreich [* 3] ist Zugführer eine Unteroffizierscharge, entsprechend etwa dem Sergeanten.
Nr. | Ergebnis | Zugführer |
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1 | Zug|füh|rer, der: 1. Bahnmitarbeiter, der im Zug die Aufsicht führt. 2. (Milit.) Führer eines →Zuges. ... |