Obduktion
(lat.,
Leichenschau,
Totenschau), im allgemeinen jede gerichtlich-medizinische Untersuchung; im engern und
eigentlichen
Sinn die amtliche
Besichtigung und Untersuchung einer
Leiche behufs Feststellung der Todesursache und der Todesart;
Obduktion
sprotokoll (Leichenbesichtigungsprotokoll,
Fundbericht,
Fundschein,
Visum repertum,
Parere medicum),
das über die Ergebnisse derselben aufgenommen
Protokoll. Im engern
Sinn versteht man unter Obduktion
die äußere
Besichtigung des
Leichnams, welche sich mit den Fundumständen, mit der äußern
Erscheinung des
Leichnams nach
Größe,
Geschlecht,
Alter, Körperbau
etc. und mit den äußerlich wahrnehmbaren, außergewöhnlichen
Erscheinungen, etwanigen
Wunden,
Flecken,
Verletzungen etc. beschäftigt; im
Gegensatz zu der
Leichenöffnung oder
Sektion (s.
Totenschau).