Nutzlast
,
im Verkehrswesen die Last (Güter, Personen), deren Beförderung bezweckt wird;
den
Gegensatz zur Nutzlast
bildet
die tote
Last, z. B. das
Gewicht der Gegenstände
(Wagen,
Kohlen,
Lokomotive,
[* 2]
Schiff
[* 3] etc.) und der
Personen,
die nur dazu dienen, den
Transport auszuführen.