Novellen
(lat. novellae leges, »neue Gesetze«),
Verordnungen Justinians, welche nach dem Abschluß seiner Rechtssammlungen erschienen.
Die in das Lateinische übertragenen und von den Glossatoren anerkannten Novellen werden Authenticae genannt (s. Corpus juris).
In der neuern Rechtssprache wird die Bezeichnung Novellen auch für Nachtragsgesetze überhaupt gebraucht.