Novellen
(lat. novellae leges, »neue Gesetze«),
Verordnungen Justinians, welche nach dem Abschluß seiner Rechtssammlungen erschienen.
Die in das
Lateinische übertragenen und von den Glossatoren anerkannten Novellen
werden
Authenticae genannt (s.
Corpus juris).
In der neuern Rechtssprache wird die Bezeichnung Novellen
auch für Nachtragsgesetze überhaupt gebraucht.