(lat. Necessitas), ein Modalitätsbegriff (s.
Modalität), welcher die Unmöglichkeit des Gegenteils ausdrückt und also zwei andre Begriffe derselben Art, den der Wirklichkeit
und den der Möglichkeit, voraussetzt. Die Notwendigkeit heißt logisch oder formal, wenn eine
andre Gedankenverbindung als diejenige, welche als notwendig bezeichnet wird; als sich selbst widersprechend erscheint; real
oder physisch, wenn der Zusammenhang der Ereignisse einen andern Verlauf derselben als den wirklichen als unmöglich erscheinen
läßt, somit Ereignisse durch das Naturgesetz bedingt sind.
Die Notwendigkeit heißt ferner hypothetisch oder äußerlich, wenn sie von gewissen (außer dem
Ding selbst liegenden) Bedingungen oder Voraussetzungen abhängt, dagegen absolut oder unbedingt, wenn von jeder anderweitigen
Bedingung abgesehen wird. Der letztere Fall besteht bei allen sogen. Erkenntnissen a priori oder was dasselbe heißt, bei ewigen
Wahrheiten, deren Gegenteil (nach dem logischen Gesetz des Widerspruchs) nicht vorgestellt werden kann,
wohin sämtliche Denkgesetze, wie sie die Logik aufstellt, sowie die Grundgesetze der Mathematik gehören. Der hypothetische
Notwendigkeit, die auch Naturnotwendigkeit heißt, insofern sie bei Naturereignissen, welche als Wirkungen vorhergehender äußerliche
Ursachen betrachtet werden, zur Geltung kommt, steht die moralische Notwendigkeit gegenüber, welche die innerlich
zwingende Gewalt moralischer Verpflichtung bezeichnet.
die völlige gesetzmäßige Bestimmtheit einer Sache, die ein Anderssein derselben ausschließt. Als
notwendig und nicht bloß wirklich ist daher erkannt, was auf seinen gesetzmäßigen Grund reduziert ist.
Logische Notwendigkeit heißt diejenige, durch welche die Folge an den Grund, reale diejenige, wodurch an die Ursache die Wirkung geknüpft
ist. Demnach ist alle für uns erkennbare Notwendigkeit bedingt (hypothetisch): notwendig gilt die Folge, wenn der
Grund, notwendig tritt die Wirkung ein, wenn die Ursache gesetzt ist;
ein schlechthin Notwendiges hingegen ist in den Grenzen
der Erfahrung unerreichbar;
die ganze Reihe der Ursachen ist nie abgeschlossen, und so erscheint auch jedes einzelne Glied
in derselben schließlich als nicht absolut notwendig, sondern als absolut zufällig.
Sogar die Möglichkeit
der Erfahrung selbst, d. h. der Inbegriff der Gesetzlichkeit, die für alle Objektivierung der uns gegebenen Erscheinungen
streng notwendig gilt, ist dennoch, an sich betrachtet, oder verglichen mit einem bloß gedachten Ansichsein, nur zufällig.
Die unbedingte Notwendigkeit ist daher nur eine Idee, nicht ein gegebener Gegenstand. Diese Klarheit über die
Grenzen der Gültigkeit des Begriffs der Notwendigkeit ist durch Kant erst errungen worden. Vordem wandte man diesen Begriff ohne weiteres
auf die Dinge an, glaubte also z. B. das absolut Notwendige ohne weiteres postulieren zu
dürfen, ja zu müssen.
Auf dem Schluß von dem Wirklichen auf ein absolut notwendiges Sein, in dem es zuletzt beruhen müsse,
beruht namentlich der ontologische Beweis des Daseins Gottes, der durch Kants Kritik entwurzelt ist. Aber auf einem analogen
Fehlgriff beruht auch der Determinismus Spinozas und vieler anderer, welcher die Notwendigkeit alles Geschehens (besonders auch der menschlichen
Willenshandlungen) nicht bloß in dem begründeten Sinne der Abhängigkeit von empirischen Ursachen, sondern
im absoluten Sinne behauptet (s. Determination). Nach Kant ist zwar alles Geschehen empirisch notwendig, aber (im oben erklärten
Sinne) absolut zufällig, und kann somit eine Freiheit vom Zwange der Naturnotwendigkeit wenigstens in der Idee gesetzt werden,
ohne Widerspruch gegen die
mehr
empirische Kausalität. Recht behält aber der Determinismus auch nach Kant, sofern er nur die empirische Gesetzlichkeit betonen
und ein ursachloses Geschehen aus den Grenzen möglicher Erfahrung ausschließen will.