Notwendigkeit
,
die völlige gesetzmäßige Bestimmtheit einer Sache, die ein Anderssein derselben ausschließt. Als
notwendig und nicht bloß wirklich ist daher erkannt, was auf seinen gesetzmäßigen
Grund reduziert ist.
Logische Notwendigkeit
heißt diejenige, durch welche die Folge an den
Grund, reale diejenige, wodurch an die
Ursache die Wirkung geknüpft
ist. Demnach ist alle für uns erkennbare Notwendigkeit
bedingt (hypothetisch): notwendig gilt die Folge, wenn der
Grund, notwendig tritt die Wirkung ein, wenn die
Ursache gesetzt ist;
ein schlechthin Notwendiges hingegen ist in den Grenzen [* 2] der Erfahrung unerreichbar;
die ganze Reihe der Ursachen ist nie abgeschlossen, und so erscheint auch jedes einzelne Glied [* 3] in derselben schließlich als nicht absolut notwendig, sondern als absolut zufällig.
Sogar die Möglichkeit
der Erfahrung selbst, d. h. der
Inbegriff der Gesetzlichkeit, die für alle Objektivierung der uns gegebenen Erscheinungen
streng notwendig gilt, ist dennoch,
an sich betrachtet, oder verglichen mit einem bloß gedachten Ansichsein, nur zufällig.
Die unbedingte Notwendigkeit
ist daher nur eine Idee, nicht ein gegebener Gegenstand. Diese Klarheit über die
Grenzen der
Gültigkeit des
Begriffs der Notwendigkeit
ist durch Kant erst errungen worden. Vordem wandte man diesen
Begriff ohne weiteres
auf die Dinge an, glaubte also z. B. das absolut Notwendige ohne weiteres postulieren zu
dürfen, ja zu müssen.
Auf dem
Schluß von dem Wirklichen auf ein absolut notwendiges Sein, in dem es zuletzt beruhen müsse,
beruht namentlich der ontologische
Beweis des
Daseins
Gottes, der durch Kants Kritik entwurzelt ist. Aber auf einem analogen
Fehlgriff beruht auch der
Determinismus
Spinozas und vieler anderer, welcher die Notwendigkeit
alles Geschehens (besonders auch der menschlichen
Willenshandlungen) nicht bloß in dem begründeten
Sinne der Abhängigkeit von empirischen
Ursachen, sondern
im absoluten
Sinne behauptet (s.
Determination). Nach Kant ist zwar alles Geschehen empirisch notwendig, aber (im oben erklärten
Sinne) absolut zufällig, und kann somit eine
Freiheit vom Zwange der Naturnotwendigkeit
wenigstens in der Idee gesetzt werden,
ohne
Widerspruch gegen die
¶
mehr
empirische Kausalität. Recht behält aber der Determinismus auch nach Kant, sofern er nur die empirische Gesetzlichkeit betonen und ein ursachloses Geschehen aus den Grenzen möglicher Erfahrung ausschließen will.