Notwendigkeit
(lat. Necessitas), ein Modalitätsbegriff (s.
Modalität), welcher die Unmöglichkeit des Gegenteils ausdrückt und also zwei andre
Begriffe derselben Art,
den der Wirklichkeit
und
den der Möglichkeit, voraussetzt. Die Notwendigkeit
heißt logisch oder formal, wenn eine
andre Gedankenverbindung als diejenige, welche als notwendig bezeichnet wird; als sich selbst widersprechend erscheint; real
oder physisch, wenn der Zusammenhang der Ereignisse einen andern Verlauf derselben als den wirklichen als unmöglich erscheinen
läßt, somit Ereignisse durch das
Naturgesetz bedingt sind.
Die Notwendigkeit
heißt ferner hypothetisch oder äußerlich, wenn sie von gewissen (außer dem
Ding selbst liegenden)
Bedingungen oder Voraussetzungen abhängt, dagegen absolut oder unbedingt, wenn von jeder anderweitigen
Bedingung abgesehen wird. Der letztere
Fall besteht bei allen sogen. Erkenntnissen
a priori oder was dasselbe heißt, bei ewigen
Wahrheiten, deren Gegenteil (nach dem logischen
Gesetz des
Widerspruchs) nicht vorgestellt werden kann,
wohin sämtliche
Denkgesetze, wie sie die
Logik aufstellt, sowie die
Grundgesetze der
Mathematik gehören. Der hypothetische
Notwendigkeit
, die auch Naturnotwendigkeit heißt, insofern sie bei Naturereignissen, welche als
Wirkungen vorhergehender äußerliche
Ursachen betrachtet werden, zur Geltung kommt, steht die moralische Notwendigkeit
gegenüber, welche die innerlich
zwingende
Gewalt moralischer Verpflichtung bezeichnet.