Notweg
,
der Zugang zu einem Grundstück, dessen Einräumung der Besitzer desselben von seinem Nachbar gegen Entschädigung verlangen kann, wenn ohne diesen Weg die Benutzung jenes Grundstücks in der hergebrachten Weise unmöglich geworden ist, z. B. durch Elementarereignisse oder durch einen den bisherigen Zugang versperrenden Neubau.