Nothomb
(spr. -tóng),
Jean
Baptiste,
Baron, belg. Staatsmann, geb. zu Messancy im belg.
Luxemburg,
[* 3] studierte in
Lüttich
[* 4] die
Rechte und wurde dann
Advokat. Nach dem Septemberaufstand von 1830 wurde
er Mitglied der Verfassungskommission, dann Mitglied des
Kongresses und im Nov. 1830 Mitglied des diplomat.
Komitees. Er wirkte
für eine konstitutionelle Monarchie und wurde ein Haupt der belg. doktrinären Partei, nahm
als Generalsekretär an den Verhandlungen mit der
Londoner Konferenz und als Führer der Gemäßigten
an den
Geschäften der Repräsentantenkammer teil. Im kath.
Kabinett de
Theux übernahm Nothomb
im Jan. 1837 das neu gegründete
Ministerium der öffentlichen
Arbeiten, wurde 1840 Gesandter am
Bundestage zu
Frankfurt,
[* 5] bildete jedoch 1841 ein
Kabinett, das
sich die Aufrechterhaltung der
Union zwischen Liberalen und Katholiken zur
Aufgabe machte und, mit bedeutendem
Personenwechsel, auch 1843‒45 im
Amt blieb. Nach seinem Rücktritt zum Gesandten in
Berlin
[* 6] ernannt, blieb er auf diesem Posten
bis zu seinem eingetretenen
Tod. Nothomb
schrieb: «Essai historique et politique sur la révolution
belge» (Brüss. 1833; 4. Aufl., 2 Bde.,
ebd. 1876; deutsch von Michaelis, Stuttg. 1836). –
Vgl. Juste, Le
[* 7] baron Nothomb
(2 Bde., Brüss.
1874).
Sein
Bruder
Alphonse Nothomb
, geb. 1815, zuerst
Staatsanwalt, war Justizminister im gemäßigt-kath.
Kabinett de
Decker von März 1855 bis
Okt. 1857. Er war der
Urheber der sog. Loi des couvents, welche die Maiunruhen von 1857 veranlaßte. Seit 1859 ist
er Mitglied der
Zweiten Kammer für
Turnhout und entschiedener Ultramontaner, 1884 erhielt er den Ehrentitel eines Staatsministers.
Großes Aufsehen und Mißvergnügen erregte er bei seiner eigenen Partei, als er 1891 beim Streit über die Verfassungsrevision
offen als kath. Demokrat auftrat.